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Bremer Erklärung zu fairen Beschäftigungsbedingungen

Neufassung 2024

Gemeinsame Erklärung zu den Arbeits- und Beschäftigungsbedin­gungen im Bereich des bremischen öffentlichen Dienstes

Nach inzwischen vielen Jahren der praktischen Umsetzung der Bremer Erklärung stellen wir fest: Die Bremer Erklärung hat sich bewährt. Mit ihr ist ein stetiger Pro­zess der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten eingeleitet wor­den. Dieser Prozess soll fortgesetzt und weiter verstetigt werden.
Im Interesse Bremens und eines guten öffentlichen Dienstes für die Bürgerinnen und Bürger Bremens stellen wir fest:

  • Die Entwicklung der Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse ist ein Prozess, der von den Tarifvertragsparteien, öffentlichen Arbeitgebern und Interessenvertretungen gestaltet wird: Dieser Prozess hat in Bremen eine lange Tradition.
  • Bremen muss gerade unter schwierigen Bedingungen als Stadt und Land - und damit auch als öffentlicher Arbeitgeber und Serviceleister - attraktiv blei­ben, um eine gute Basis für die Zukunft von Bremen zu erhalten. Die Identifi­kation der Bremerinnen und Bremer mit Bremen und seinen Qualitäten muss weiter gestärkt werden. Faire Arbeitsbedingungen, Entgeltgleichheit und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind attraktiv.
  • Der bremische öffentliche Dienst hat eine Vorbildfunktion als Arbeitgeber nach innen und außen. Dies hat der Bremer Senat in den letzten Jahren schon durch verschiedene Maßnahmen, zuletzt durch die Einführung des flächende­ckenden verbindlichen Mindestlohnes im Bereich des bremischen öffentlichen Dienstes, bewiesen. Das positive Beispiel des bremischen Mindestlohnes hat bundesweit Mindestlohnregelungen mit initiiert.
  • Allgemein faire Arbeitsbedingungen als Zeichen von Wertschätzung der Ar­beit sind für die im Bereich des bremischen öffentlichen Dienstes eingesetzten Beschäftigten unabhängig von ihrer konkreten Dienststelle notwendig. Faire Arbeitsbedingungen sollen für die Beschäftigten ein „Auskommen mit dem Ein­kommen", soziale Absicherung und sichere Zukunftsperspektiven im Beruf und im Alter sicherstellen.
  • Wertschätzung und faire Arbeitsbedingungen sind ein wichtiger Aspekt für die Motivation der Beschäftigten für gute Arbeit und die notwendige qualifizierte Nachwuchsgewinnung. Nur so kann auf Dauer gute Arbeit für die Bürgerin­nen und Bürger - auch unter schwierigen Bedingungen - ermöglicht werden.
  • Die Beschäftigten im Bereich des öffentlichen Dienstes müssen nicht nur die schwierige Haushaltssituation Bremens, sondern auch die besonderen sozialen Belastungen für viele Bürgerinnen und Bürger in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich konkret auffangen. Faire Arbeitsbedingungen sind wichtig, um diese Belastungen bewältigen zu können.
  • Zu den fairen und zukunftsorientierten Arbeitsbedingungen gehört auch, dass sich Beruf und Familie im Bereich des bremischen öffentlichen Dienstes gut vereinbaren lassen.

Daher ist es im Interesse Bremens und des bremischen öffentlichen Dienstes, dass die Beschäftigten sozial, ökonomisch und rechtlich sichere Arbeitsplätze haben und gute Arbeit leisten können.

Im Bereich des bremischen öffentlichen Dienstes soll es im Arbeitnehmerbereich grundsätzlich für alle Beschäftigten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhält­nisse in Vollzeitarbeitsplätzen (LGG § 8) geben,

  • die sich an den im öffentlichen Dienst allgemein üblichen Vertrags- und Arbeitsbedingungen orientieren,
  • die auf Grundlage der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (TV-L/TVöD) geschlossen werden,
  • die in der Regel unbefristet sind, wobei sachgrundbezogene Befristungen,
    möglich sind, insbesondere, wenn es die Aufgabenerfüllung erfordert,
  • die geringfügige Beschäftigungen nur im Ausnahmefall vorsehen, soweit es die Aufgabenerfüllung erfordert und auch das Diskriminierungsverbot des Teilzeit- ­und Befristungsgesetzes und die ergänzend hierzu vereinbarten tariflichen Vorschriften beachtet werden,
  • die auf Wunsch von Teilzeitbeschäftigten insbesondere durch organisatorische Maßnahmen in der Regel eine Vollzeitbeschäftigung ermöglichen,
  • die eine gute Vereinbarkeit familiärer und beruflicher Bedingungen durch den Arbeitgeber (u.a. durch besondere organisatorische Maßnahmen, Arbeitszeit­modelle, Unterstützungs-, Fortbildungs- und Betreuungsangebote) sicherstel­len,
  • die nach einer Ausbildung die Übernahme bei der Ausbildung für Bedarfsberufe im Rahmen der Personalplanung vorsehen
  • bei anderen Ausbildungsverhältnis­sen erfolgt eine weitere Beschäftigung nach der Dienstvereinbarung „Ausbil­dung" bzw. nach Maßgabe der tarifvertraglich vereinbarten Regelungen,
  • die Praktika nur als Orientierungs- und Ausbildungspraktika im Rahmen der „Allgemeinen Richtlinien für die Durchführung von Praktika in der bremischen Verwaltung" vom 02.07.2012 (Brem.ABl S. 414) ermöglichen,
  • die allen Beschäftigten im Bereich des bremischen öffentlichen Dienstes un­abhängig von der konkreten Beschäftigungsform die Teilnahme an Einarbei­tungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen, interner Fort- und Wei­terbildung und allen Formen interner Stellenausschreibungen ermöglichen,
  • die den gesetzlich festgelegten Mindestlohn beachten,
  • bei denen Zeitarbeitsverhältnisse, die eine Vakanz kurzfristig auffangen, nicht länger als 6 Monate abgeschlossen werden. Leiharbeitskräfte sollen grund­sätzlich die gleiche Vergütung wie Beschäftigte im Arbeitsverhältnis erhalten.

Über die Vergabe von Werk- und Honorarverträgen sind die zuständigen Interes­senvertretungen zu informieren. Bei der Vergabe von Werk- und Honorarverträgen sind die gesetzlichen und haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu beachten, Maß­stab ist das Hinweisschreiben der Senatorin für Finanzen vom 26. Februar 2018.

Arbeitsmarktpolitische Beschäftigungsmaßnahmen dürfen nicht zur Kompensation haushaltspolitischer Maßnahmen genutzt werden und sind nur im Rahmen der ge­setzlichen Vorgaben zulässig. Es muss sich z.B. um „zusätzliche Arbeit" handeln. Die Freie Hansestadt Bremen präzisiert mit der Arbeitsmarktverwaltung die Rah­menbedingungen für den Einsatz. Dabei ist das Einverständnis der Teilnehmenden als Voraussetzung für die Integration am Arbeitsplatz anzustreben.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Beschäftigte im Beamtenverhältnis, soweit ein entsprechender konkreter Anwendungsfall vorliegt.

Bremen hat Zukunft und dafür brauchen wir gute Arbeit, einen guten öffentli­chen Dienst und faire Beschäftigungsbedingungen.

Anknüpfend an die Tradition der gemeinsamen Weiterentwicklung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen bekennen sich die Unterzeichnenden zur Mitbestimmung als bewährter Form der Beteiligung und haben eine gemeinsame Clearingstelle von Gesamtpersonalrat und der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Finanzen, eingerichtet, der Einzelfälle zur Lösung vorgelegt werden können. Einrichtung, Kompetenzen und Verfahren der Clearingstelle sind durch eine Dienstvereinbarung geregelt.

Bremen, 4. März 2024

Dr. Andreas Bovenschulte, Bürgermeister
Björn Fecker, Bürgermeister
Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Lars Hartwig, Vorsitzender des Gesamtpersonalrats