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Keine 1:1 Übertragung

Reallohnverluste für die Beamtinnen und Beamten

Mit Empörung haben die Gewerkschaften den Beschluss der Bremischen Bürgerschaft zur Kenntnis genommen, die Beamtinnen und Beamten und die VersorgungsempfängerInnen vom Tarifabschluss der Länder wieder einmal abzukoppeln. Obwohl die Übertragung Bestandteil der Tarifforderung der Gewerkschaften war, sahen sich die Regierungsfraktionen mit der Umsetzung der Forderung nach zeit- und wirkungsgleicher Übertragung des Tarifabschlusses haushaltstechnisch überfordert. Den Gesetzesbeschluss der Bürgerschaft, das Ergebnis der Tarifverhandlungen nicht auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen, lehnen alle Gewerkschaften einhellig ab.
Bei dem Tarifabschluss haben sich die Gewerkschaften schon auf ein moderates Tarifergebnis eingelassen. Dieses Ergebnis lässt keinerlei Spielräume für Kürzungen bei einer Übernahme für die Beamtinnen und Beamten zu. Haushaltssanierung zu Lasten der Beamtinnen und Beamten ist nicht weiter hinnehmbar. Gerade die bremischen Beamtinnen und Beamten haben im bundesweiten Vergleich deutlich geringere Einkommen als die Beamtinnen und Beamten im Bund und in den anderen Ländern. Durch den Beschluss zum Besoldungsgesetz wird die Inflationsrate dieses und des nächsten Jahres noch nicht einmal ausgeglichen. Dies führt zwangsläufig zu weiteren Reallohnverlusten der Beamtinnen und Beamten und der VersorgungsempfängerInnen.
Die Streichungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld wie auch die Kürzungen bei der Übertragung von Tarifergebnissen in den letzten Jahren haben bereits zu erheblichen Einkommensverlusten geführt. Dies muss ein Ende haben. Durch den Gesetzesbeschluss werden die Beamtinnen und Beamten erneut zu einem Sanierungsbeitrag zu Lasten ihrer Einkommen verpflichtet. Dieser ergibt bei einer Beamtin A8 Stufe 5 176,82 €, bei einem verheirateten Beamten A11 Stufe 7 587,22 € und bei einer Beamtin A13 Stufe 9 1.546,77 € als Sanierungsbeitrag zum Landeshaushalt.
Haushaltssanierung erneut auf Kosten der Beamtinnen und Beamten lehnen wir ab. Gute Arbeit muß angemessen bezahlt werden. Hierzu gehört auch die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Ergebnisse von Tarifverhandlungen. Wenn die Arbeit der Beamtinnen und Beamten nicht wertgeschätzt wird, kann nicht erwartet werden, dass sie sich weiterhin mit so großem Engagement an Reformprozessen beteiligen. Ebenso wird es durch diese Form der Besoldungspolitik zusätzlich erschwert, qualifizierte Nachwuchskräfte für den bremischen öffentlichen Dienst zu gewinnen.

Arno Dick
ver.di Landesbezirk
Niedersachsen-Bremen

Harry Eisenach
GEW-Landesverband Bremen

Horst Göbel,
GdP-Landesbezirk Bremen

Beamtinnen und Beamte auf dem Bremer Marktplatz mit Fahnen und Transparenten
'Fahnen hoch und Pfeife raus!' (O-Ton Burckhard Radtke, Beamtenvorstandsvorsitzender des ver.di Bezirks Bremen-Nordniedersachsen): Lautstark forderten ca. 2.500 Beamtinnen und Beamten und VersorgungsempfängerInnen, unterstützt von solidarischen ArbeitnehmerInnen, am 5. April 2011 auf dem Marktplatz die 1:1 Übertragung des Tarifergebnisses auf Besoldung und Versorgung