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Aufgabenbündelung bei bremischen Gesellschaften und Standards für die Beauftragung von Externen

In dem Projekt Aufgabenbündelung bei bremischen Gesellschaften wird die Übertragung von Verwaltungsaufgaben (z. B. Personalsachbearbeitung oder Einkauf) auf einen zentralen Dienstleister überprüft. Für Gutachten durch Berater, Juristen und Baubüros wird viel Geld ausgegeben. In dem Projekt zu den Standards für eine externe Beratung werden die Kosten für die Beratung durch private Unternehmen ermittelt. Anschließend wird überprüft, ob und in welcher Form vorhandene Qualifikationen gebündelt werden können. Ziel ist es, weniger Geld für die Beauftragung Externer auszugeben und Aufgaben wieder eigenständig zu erledigen. Der Gesamtpersonalrat sieht seinen Aufgabenschwerpunkt darin, sich bei der eigenständigen Aufgabenübertragung für angemessene Arbeitsbedingungen und für eine ausreichende personelle Ausstattung einzusetzen.