Über die Verteilung der gesammelten Rest-Cents entscheidet ein Vergabeausschuss, in dem die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, die Senatskanzlei, die Senatorin für Finanzen, die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa (Abteilung Entwicklungszusammenarbeit) und der Gesamtpersonalrat vertreten sind.
Grundsätze für die Förderung sind:
Die Projekte werden in der Regel für zwei bis drei Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 4 Jahren gefördert.
Mate ni kani e. V.: Förderung der bilingualen Buchreihe "Karambana" in Niger - (neu)
Human & Environment e. V. : Schulgartenprojekt in Osogbo, Nigeria - (seit 2018)
Chancen für Alle e. V. : Straßenkinder in Kamerun - (seit 2018)
Go Ahead! e. V. : Hygieneartikel für Mädchen in Südafrika - (seit 2018)
Ehemalige Projekte schicken uns auch nach Beendigung der Rest-Cent-Förderung hin und wieder informative Texte und Bilder, wie es mit den Projekten weitergeht. Diese Informationen wollen wir Ihnen nicht vorenthalten und veröffentlichen sie auf der Seite Infos von ehemaligen Projekten.