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Verbesserung für Geringverdiener

Bremisches Landesmindestlohngesetz ab 1. September 2012 in Kraft

Menschen, die arbeiten, sollten von ihrer Arbeit selbstbestimmt leben können. Arbeit wird immer weiter entwertet. Löhne werden immer weiter unterboten, so dass viele Menschen ergänzendes Hartz IV beziehen müssen. In Bremen verdienten im Jahr 2010 rund 9 % der Beschäftigten in Betrieben mit über 10 MitarbeiterInnen weniger als 8,50 Euro in der Stunde. Mehrheitlich (zu 58 %) waren Frauen davon betroffen, die im Dienstleistungsbereich (Gesundheits- und Sozialwesen, Einzelhandel) arbeiten.
Es ist dringend erforderlich, dass dieser Entwicklung entgegengewirkt wird. Der vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) geforderte bundesweite, einheitliche gesetzliche Mindestlohn ist ein wichtiges Element in einer Politik für faire Arbeitsbedingungen. Er bildet eine Absicherung gegen Elendslöhne nach unten und ergänzt damit die Tarifpolitik. Er trägt dazu bei, dass die Menschen von ihrer Arbeit leben können. Gleichzeitig kann er die Haushalte von Sozialausgaben nach dem SGB II entlasten. Er ist ein wichtiger Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Die schwarz-gelbe Bundesregierung lehnt einen gesetzlichen einheitlichen Mindestlohn allerdings ab.
Die Bremische Bürgerschaft hat ein Mindestlohngesetz für Bremen beschlossen. Die Regelung gilt allerdings nur für alle Unternehmen, die mehrheitlich der öffentlichen Hand gehören oder öffentliche Aufträge oder Bürgschaften haben wollen. Auch Verbände und Vereine, die öffentliche Zuschüsse beantragen, müssen sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein Entgelt von mindestens 8,50 €/Stunde zu bezahlen. Bremen betritt mit dieser Regelung Neuland, denn bislang gibt es nirgendwo in Deutschland ein Landesgesetz, das einen Mindestlohn derart festschreibt. Damit werden ab 1. September 2012 in Bremen weitere Beschäftigtengruppen vor Lohndumping geschützt. Für die betroffenen Beschäftigten bedeutet das eine unmittelbar wirkende materielle Verbesserung.
Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf von SPD und Grünen im Mai 2012 war neben dem DGB Bremen, den Kammern, Verbänden und Parteien auch der Gesamtpersonalrat um eine Stellungnahme gebeten worden. Der DGB hat, ebenso wie der Gesamtpersonalrat, neben einigen konkreten Verbesserungsvorschlägen das Gesetzesvorhaben begrüßt.

Doris Hülsmeier