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Kann denn Kuchen Sünde sein?

Was ich annehmen darf

ein Stück Kuchen auf dem Teller

Solche Situationen sind es, die uns nachdenklich machen müssen: Mal ist es das Angebot, einen Kugelschreiber anzunehmen, mal einen Kaffee mit Kuchen, mal einen Gutschein. Wo beginnt Korruption? Was darf ich annehmen, was muss ich zurückweisen? Korruption ist nicht nur das ganz große Geld. Korruption beginnt immer dann, wenn jemand ein öffentliches Amt oder seine Funktion zu Gunsten eines Anderen missbraucht - und das alles unter Verschleierung, Geheimhaltung oder Vertuschung der Machenschaften. Zu dem sensiblen Thema Korruption bietet die Zentrale Antikorruptionsstelle (ZAKS) präventiv für alle Beschäftigten im bremischen öffentlichen Dienst Fortbildungen und Informationen an. Inzwischen wenden sich auch private bremische Unternehmen gerne zur Beratung an die ZAKS. Aufgaben der ZAKS sind die Reduzierung von Korruption durch Prävention, die Sensibilisierung sowie eine Steigerung der Akzeptanz und der Transparenz der Antikorruptionsarbeit. Das Besondere und gleichzeitig Schwierige an der ZAKS ist, dass dort zugleich die Strafverfolgung angebunden ist. Der Bereich der Prävention wird von einer Juristin und einem Verwaltungsbeamten geleitet. Für den Bereich der Ermittlung sind vier besonders erfahrene Kriminalbeamte tätig. Bei Hinweisen, aus denen sich Indizien für eine korrupte Handlung ergeben könnten, werden Ermittlungen eingeleitet. Was darf ich denn nun annehmen? Es darf nichts angenommen werden, was mehr als geringen Wert hat. Der Begriff "geringwertige Aufmerksamkeiten" ist eng auszulegen. So könnten z. B. wiederholte kleine Geschenke von geringem Wert eine beträchtliche Zuwendung darstellen, das sogenannte "Anfüttern". Unproblematisch dagegen sind alle geringwertigen Aufmerksamkeiten und Massenwerbeartikel wie Kalender, Kugelschreiber, Schreibblöcke. Um sicherzugehen, ist es sinnvoll, eine Meldung über die Annahme von Geschenken bei Vorgesetzten zu machen. Damit kann auch erreicht werden, dass die Bediensteten die Annahme von Aufmerksamkeiten sorgfältig prüfen. Korruption ist keine Bagatelle. Die Handelskammer Hamburg berichtet, dass allein im Baubereich aufgrund von Korruption jährlich ein Schaden von ca. fünf Milliarden Euro entsteht. Dabei ist von einer hohen "Dunkelziffer" auszugehen. Andere Wirtschaftsbereiche wie z. B. das Gesundheitswesen sind in ähnlicher Weise betroffen. Verlässlichkeit und gerechtes Handeln können die Bürgerinnen und Bürger vom öffentlichen Dienst erwarten. Korruption macht all das zunichte.

Bernd Krause

Handlungsgrundlagen

Handlungsgrundlagen für ein korrektes Verhalten sind für alle Kolleginnen und Kollegen des bremischen öffentlichen Dienstes die verwaltungsinternen Vorschriften "zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption" sowie "über die Annahme von Belohnungen und Geschenken". Die senatorischen Dienststellen können weitere einschränkende Anordnungen treffen.

Zentrale Antikorruptionsstelle

Die Zentrale Antikorruptionsstelle (ZAKS) ist telefonisch unter 361-16969, per eMail office@zaks.bremen.de, im Internet unter www.zaks.bremen.de, aber auch persönlich in der Stresemannstraße 48 zu erreichen.