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Wir drängen weiter auf die Umsetzung des Fahrradleasings

Auszug aus unserer Stellungnahme zu Änderungen der Fahrradvorschussrichtlinie

Der Gesamtpersonalrat nutzt jede Gelegenheit, beim Senat die Umsetzung des Fahrradleasings einzufordern. In unserer Stellungnahme zu kleineren Änderungen an der Fahrradvorschussrichtlinie - die wir als Alternative zum Leasing in jedem Fall behalten wollen - haben wir die noch immer fehlende beamtenrechtliche Regelung erneut zum Thema gemacht:

"Wir nehmen die Änderungsrichtlinie erneut zum Anlass, an die nach wie vor ausstehende Umsetzung des §19 b TV-L zu erinnern. Die Vorlage eines Entwurfs für eine entsprechende besoldungsrechtliche Regelung zur Entgeltumwandlung für Fahrradleasing war zunächst für den Sommer dieses Jahres zugesagt; später wurde sie für September angekündigt. Geschehen ist bis heute nichts. Für den Gesamtpersonalrat wirkt dies wie ein Spiel auf Zeit. Dies umso mehr, da es sich um eine nahezu haushaltsneutrale Möglichkeit handelt, attraktivere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die vielen Anfragen, die wir zum Fahrradleasing erhalten, deuten jedenfalls darauf hin, dass viele Beschäftigte dies als attraktiv wahrnehmen.
Zugleich unterstreicht der Gesamtpersonalrat, dass die Fahrradvorschussrichtlinie insbesondere für Kolleg:innen mit geringen Einkommen und entsprechend geringen steuerlichen Vorteilen der Entgeltumwandlung die vorteilhaftere Lösung ist. Sie sollte daher dauerhaft Bestand haben. Wir würden es begrüßen, wenn die Richtlinie zukünftig im Sinne unserer Stellungnahmen zur Evaluation und zur Änderungsrichtlinie 2023 weiterentwickelt würde. "