Sie sind hier:
  • Aktuelles
  • Homeoffice weiterhin möglich, neue Dienstvereinbarung in Arbeit

Homeoffice weiterhin möglich, neue Dienstvereinbarung in Arbeit

Eine Frau arbeitet am Esszimmertisch an ihrem Notebook.
Bild von Vinzent Weinbeer auf Pixabay

Mit Blick auf das Auslaufen der gesetzlichen Homeoffice-Pflicht am 19.3. hat der Gesamtpersonalrat sich dafür eingesetzt, auch nach diesem Datum die Arbeit von zu Hause zu ermöglichen. Mit Erfolg: Der Senator für Finanzen hat in seinem jüngsten Rundschreiben die bisherigen Regelungen bis zum 31. Dezember verlängert. Dazu gibt es jetzt auch noch ein ergänzendes Informationsschreiben. Gleichzeitig sind wir mit dem Finanzressort in Gesprächen über eine neue Dienstvereinbarung ortstflexibles Arbeiten, in der die Regelungsbereiche alternierende Telearbeit und mobiles Arbeiten zusammengeführt werden sollen. Ende April werden wir auf der Grundlage eines ersten Entwurfs in konkrete Verhandlungen eintreten.

In unserem Arbeitskreis Arbeitsorganisation und neue Technologien haben wir vorige Woche unsere Ziele und Verhandlungspositionen diskutiert.und breite Unterstützung dafür erhalten. Eine Reihe von Personalräten sieht sich derzeit mit Versuchen ihrer Dienststellenleitungen konfrontiert, das coronabedingt anhaltend hohe Interesse der Kolleg:innen am Homeoffice in einen Abbau von Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Senkung von Arbeitsplatzkosten umzumünzen. Dem stellen wir uns entschieden entgegen. Das Recht auf Homeoffice wie auch das Recht auf einen Büroarbeitsplatz müssen zu fairen Bedingungen gewährleistet werden.

(29.03.2022)