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Wer wählt was?

Bis zu sechs Wahlen stehen an

Drei gezeichnete Figuren an einer Wahlurne

Am 18. März ist Personalratswahl. So schlicht, wie das klingt, ist es aber nicht. Denn gewählt wird noch viel mehr. Insgesamt sind bis zu sechs Stimmzettel auszufüllen. Deshalb wollen wir hier einmal etwas Übersicht schaffen, wer was wählt.
Alle volljährigen Bediensteten des bremischen öffentlichen Dienstes, dazu zählen auch Auszubildende, sind aufgerufen, den Gesamtpersonalrat neu zu wählen. Wahlberechtigt sind außerdem weisungsgebundene Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber besteht (zum Beispiel Leiharbeitnehmer_innen).
Für die Wahlen zu den örtlichen Personalräten gilt hinsichtlich der Wahlberechtigung grundsätzlich das Gleiche. Für Auszubildende ist zu beachten, dass sie in der Dienststelle wählen, in der sie gerade zur Ausbildung beschäftigt sind oder zuletzt beschäftigt waren.
In einzelnen Dienststellen gibt es am 18. März keine Wahl des örtlichen Personalrats. Denn wenn innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine vorzeitige Neuwahl stattgefunden hat, ist diese nicht noch einmal erforderlich. Die anderen Wahlen werden dort aber trotzdem durchgeführt.
Ein drittes Kreuz machen alle Kolleginnen bei der Wahl der Frauenbeauftragten. Diese gibt es nur in den Dienststellen.
Wahlberechtigt zur Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) sind Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende (unabhängig vom Alter). Gewählt wird die Jugend- und Auszubildendenvertretung beim Gesamtpersonalrat und, in Dienststellen, in denen ständig mindestens 5 Jugendlichen bzw. Auszubildende beschäftigt sind, eine JAV beim örtlichen Personalrat.
Last, but not least, sind die Sitze der Bediensteten in den Betriebsausschüssen der Eigenbetriebe beziehungsweise den Verwaltungsräten der Anstalten öffentlichen Rechts neu zu besetzen.