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Frauen und ihre Altersversorgung

Fundierte Informationen vor wichtigen Entscheidungen

Urkunde Deutscher Personalrätepreis 2019

Im Arbeitskreis der Frauenbeauftragten, der sich regelmäßig beim Gesamtpersonalrat trifft, ist auch die Altersversorgung immer wieder ein Thema. Die Altersversorgungssysteme sind nach wie vor auf 40 oder mehr Jahre Vollzeitbeschäftigung ausgerichtet. Viele Frauen, vor allem mit Kindern, passen aber nicht in dieses Modell. Denn immer noch sind es überwiegend Frauen, die die Familienarbeit übernehmen. Erziehungszeiten und Phasen der Teilzeitbeschäftigung mindern ihre Renten- oder Pensionsansprüche. Die renten- oder versorgungsrechtlichen Erziehungszeiten gleichen das - je nach den individuellen Umständen - nur zum Teil aus.
Gesetzlich Rentenversicherte erhalten zumindest alle zwei Jahre einen Überblick über ihre bisher erworbenen Anwartschaften. Für Beamtinnen und Beamten ist es dagegen kaum durchschaubar, welche Folgen eine anstehende Entscheidung über Teilzeit oder Beurlaubung auf die spätere Versorgung hat.
Vor diesem Hintergrund hat der Gesamtpersonalrat eine Informations- und Bildungsveranstaltung entwickelt, die Beamtinnen zumindest einen grundlegenden Einblick in das Versorgungsrecht gibt und so helfen will, nicht in eine Versorgungsfalle zu tappen. Wir haben die Veranstaltung bereits in mehreren Dienststellen als in-House-Schulung durchgeführt und uns über großes Interesse freuen können. Anfragen können an Saskia Coenraats oder die Geschäftsstelle des Gesamtpersonalrats gestellt werden.
Notwendig bleibt aber eine individuelle Beratung zu möglichen versorgungsrechtlichen Auswirkungen wichtiger Entscheidungen. Das können und wollen wir mit dieser Veranstaltung nicht ersetzen. Wir erwarten von unserem Arbeitgeber, dass er die Kolleginnen - und Kollegen - stärker als bisher dabei unterstützt. Gleichermaßen gilt das auch für die Beratung zur Wahl des Beihilfemodells. Auch das wäre ein Beitrag, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern.