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Besoldung verfassungsfest machen

DGB fordert Verbesserungen

Autorenfoto Lars Hartwig

Die Tarifgemeinschaft der Länder und die Gewerkschaften des öffentlichen Diensteshaben sich im November 2021 auf ein Tarifergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst geeinigt. Das Ergebnis war ein schwieriger Kompromiss, dem ein zähes Ringen vorausgegangen war.
Da die Beamtinnen und Beamten keinem Tarifvertrag unterliegen, orientiert sich ihre Besoldung in Bremen am Tarifvertrag der Länder (TVL). Allerdings wird das Tarifergebnis nicht automatisch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Im Gegenteil, die Tarifergebnisse wurden in der Vergangenheit häufig zeitversetzt oder geringer auf die Beamtenbesoldung übertragen. Auf diese Weise wurde immer wieder Geld zu Lasten der Bremer Beamtinnen und Beamten eingespart. Deshalb fordern die Gewerkschaften regelmäßig eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse. In diesem Jahr wurde dieses Ziel auch erreicht. Der Senat hat erklärt, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird.
Die Herausforderung lauerte dieses Mal an einer ganz anderen Stelle. Die Tarifeinigung sah eine einmalige Corona-Sonderzahlung vor. Klingt ja erstmal ganz gut. Doch die Corona Sonderzahlung sollte die durch Corona bedingte Mehrbelastung honorieren und gleichzeitig die für rund ein Jahr ausbleibende prozentuale Erhöhung abfedern. Leider hat diese kreative Konstruktion dazu geführt, dass die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger für rund ein Jahr komplett leer ausgehen sollten. Hier hätten wir vom Senat eine bessere Lösung erwartet.
Nachdem der Senat bekannt gab, dass auch Bremer Beamtinnen und Beamte eine Corona-Sonderzahlung über 1.300 Euro erhalten sollten, gab es wochenlang abwertende Leserbriefe. Die Leistungen die vom Bremischen öffentlichen Dienst zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit und des öffentlichen Lebens erbracht wurden, wurden weniger gesehen. Es wurde der Eindruck erweckt, den Beamtinnen und Beamten würde an nichts mangeln. Das sehen höchstrichterliche Rechtsprechungen im Übrigen anders. Auch die Bremer Besoldung muss an verschiedenen Stellen verbessert und somit verfassungsfest gemacht werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat bereits eine deutliche Verbesserung bei der Besoldung vom Senat eingefordert. So fordert er zusätzlich zur Übertragung des aktuellen Tarifergebnisses eine pauschale Anhebung der Besoldung um 2%, eine schnelle Anhebung, Angleichung und Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehr-, Justizvollzugs- und Polizeizulage auf das Niveau der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten von 228 Euro und eine versorgungwirksame Einmalzahlung für 2022.

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