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Steuergerechtigkeit braucht mehr Personal

„Das Geld liegt auf der Straße, man muss es nur aufheben“

In einer Aktion hat die Deutsche Steuergewerkschaft vor über zehn Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass zur auskömmlichen Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen genügend Geld vorhanden sei, es jedoch mehr Personal bedarf, um es einzusammeln.
Bei der aktuellen Frage, wer denn die extrem hohen Kosten der Pandemie tragen soll, haben wir uns daran erinnert. Wir haben mit Gero Sieling und Volker Barthel, beide von der Deutschen Steuergewerkschaft, gesprochen und wollten wissen, ob sich die Rahmenbedingungen in der Bremer Finanzverwaltung seither verbessert haben. Leider hat sich sehr schnell herausgestellt, dass das Gegenteil der Fall ist.
Der langjährige Sparkurs in Bremen und der in vielen Bereichen wahrnehmbare Fachkräftemangel haben dazu geführt, dass die Steuerverwaltung heute sogar mit noch weniger Personal als damals auskommen muss.
„Wir haben ein Vollzugsproblem. Wenn personell bedingt weniger Betriebsprüfungen durchgeführt werden, wird der Prüfungsturnus erhöht. Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung wird somit nicht gewahrt. Wir brauchen mehr Personal, um das stemmen zu können“, so Gero Sieling. Der schlechte Personalschlüssel bei den Prüfungsdiensten lässt nicht selten den Vergleich zwischen David und Goliath zu. Ein einziger Prüfer steht dann beispielsweise in den sehr komplexen Fragen des internationalen Steuerrechts einem von Unternehmen beauftragten hochqualifizierten mehrköpfigen Beratungsteam gegenüber. Sicherlich nicht die besten Bedingungen, um das Geld von der „Straße“ einzusammeln.
„Wir bekommen im Rahmen der Personalgewinnung nicht genügend Nachwuchs. Ursache dafür ist, dass es zahlenmäßig zu wenige Bewerber:innen gibt“, sagt Volker Barthel. Die Steuerverwaltung muss mehr tun, um als attraktive Arbeitgeberin von interessanten Bewerber:innen wahrgenommen zu werden. Da geht es um Dinge wie der Verbesserung der Eingangsbesoldung, Aufstiegsmöglichkeiten und eine Durchlässigkeit aus anderen Laufbahnen. Denn nicht selten bekommen die gut ausgebildeten Nachwuchskräfte attraktive Angebote aus der privaten Wirtschaft und sind dann schnell wieder weg. Es gab in den letzten Jahren aber auch Vorgaben, die einen Personalaufwuchs verhinderten. Der vom Senat vorgegebene Stellenabbau wurde in der Bremer Finanzverwaltung über die sogenannte „Abwachsquote“ umgesetzt. Die frühere Praxis, Anwärter:innen nur zu übernehmen, wenn sie ihre Prüfung mindestens mit der Note 3 bestanden haben, hat auch nicht zu einer Verbesserung der Personalsituation beigetragen. Insgesamt ist der Personalbestand in der Bremer Finanzverwaltung um rund 20 % zurückgegangen.
Wenn es um die gerechte Verteilung der durch die Pandemie entstandenen Kosten geht, ist die Sicherstellung eines gleichmäßigen Steuervollzuges von Unternehmen sicher von Bedeutung. Starke Schultern müssen mehr tragen als die schwachen, so die Forderung sämtlicher Gewerkschaften. Doch während bei den abhängig Beschäftigten durch den monatlichen Einbehalt der Lohnsteuer ein gleichmäßiger Steuervollzug gewährleistet wird, ist Steuergerechtigkeit bei den steuerpflichtigen Bremer Unternehmen nur schwer umzusetzen. Denn um Fehler in der Buchführung oder kreative Steuergestaltungen in den Firmen aufzudecken, braucht es deutlich mehr Personal.
Häufig wird gefordert, die Vermögensteuer für eine gerechte Finanzierung des Gemeinwohls wiedereinzuführen.
„Die Wiedereinführung der Vermögensteuer wäre gerecht und überfällig“, sagt Gero Sieling. Doch wie das mit der derzeitigen Personalausstattung funktionieren soll, übersteigt sein Vorstellungsvermögen. Zumal für das vermögensteuerpflichtige Grundvermögen derzeit bundeseinheitliche Bemessungsgrundlagen fehlen. Für die sehr arbeitsintensive Grundsteuerreform steht zwar eine Neubewertung des Grundvermögens bevor, jedoch konnten sich die Bundesländer nicht auf ein einheitliches Berechnungsmodell einigen. Ebenfalls würde für eine Neubewertung der Vermögensteuer schlicht das Personal fehlen und sie wäre auch im Vollzug und der Festsetzung sehr arbeitsintensiv. Die Vermögensteuer würde Bremen als Landessteuer zugutekommen und somit die Voraussetzungen für die Einstellung des notwendigen Personals in der Finanzverwaltung schaffen.
Zusammenfassend können wir feststellen, dass aktuell eine gerechte Finanzierung der Pandemiekosten über Steuergelder nicht gegeben ist. Um das Geld von der Straße aufheben zu können, braucht die Finanzverwaltung eine auskömmliche Personalausstattung.

Wir bedanken uns bei Gero Sieling und Volker Barthel für das Gespräch.

Lars Hartwig

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