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Frauenrechte sind ein Seismograph für die Demokratie

Zur Wahl der Frauenbeauftragten am 18. März 2020

Karikatur von Peter Baldus

Frauenrechte sind ein Seismograph für die Demokratie. Es sind die Frauenbeauftragten, die Einfluss im Sinne der weiblichen Beschäftigten nehmen, die darauf hinwirken, dass Entscheidungen für Frauen getroffen werden, um vorhandene strukturelle Benachteiligung abzubauen. Frauenbeauftragte beraten ebenso die Dienststellenleitungen, vermitteln internes und externes Wissen zur Frauenförderung und machen Chancen sichtbar, die oft im Verborgenen liegen.
Die Familien- und Sorgearbeit wird überwiegend von Frauen wahrgenommen. Dies charakterisiert deren besondere Erwerbsbiographien mit Teilzeit. 45 % aller erwerbstätigen Frauen arbeiten in Teilzeit. Zugleich liegen hier noch viele Beschäftigungs- und Entwicklungspotenziale verborgen. Daher ist Teilzeit vielfach eine Frauendomäne und die Erlangung herausgehobener Führungspositionen eben nicht!
Um das zu ändern, sind Arbeitsplätze auf die Bedürfnisse von Frauen zuzuschneiden, um eine gesunde Work-Life Balance zu ermöglichen.
Am 18. März 2020 werden die Frauenbeauftragten neu gewählt. Warum ist das wichtig?
Frauen in den Dienststellen können ihre Themen an die Frauenbeauftragten herantragen und gemeinsam mit ihrer Hilfe Weichen stellen für eine geschlechtergerechte Führungspolitik. Hierbei können Frauenbeauftragte

  • Arbeitskreise zu relevanten Themen in den Dienststellen (Bremer Erklärung, Telearbeit, Inhalte Frauenförderplan) einberufen
  • zu Frauenversammlungen mit Referentinnen zu Themen wie Altersrente, Konflikte an Arbeitsplätzen oder sexuelle Belästigung einladen, Austausch, Information, Diskussion
  • unterstützen und begleiten bei Gesprächen, Konflikten am Arbeitsplatz, Klärung von Sachverhalten.

Eine weitere große Säule der Aufgaben der Frauenbeauftragten ist die inhaltliche Mitgestaltung an einem für die Dienststelle zugeschnittenen Frauenförderplan, der möglichst alle Bedarfe der weiblichen Beschäftigten abdeckt. Jede Dienststellenleitung ist nach dem Landesgleichstellungsgesetz zur Erstellung eines Frauenförderplans verpflichtet. Nur so kann Frauenförderung in ihrer Umsetzung erfolgreich gelebt werden. Der Frauenförderplan als maßgebliches Instrument trägt dazu bei, vorhandene Strukturen dahin zu verändern, dass eine paritätische Besetzung von Frauen und Männern in allen Bereichen, Hierarchiestufen und Funktionen erreicht wird. Zwar werden strukturelle Benachteiligungen meist anerkannt. Im Konfliktfall beziehungsweise im Entscheidungsfall rechtfertigen oft Überlegungen einer sogenannten "Einzelfallgerechtigkeit" die Entscheidungen zugunsten der Männer. Gezielte Frauenförderung ist jedoch auch immer am Einzelfall zu messen.

Wählt am 18. März 2020 eure Frauenbeauftragten.

Saskia Coenraats
Anne-Katrin Rieke-Brodda