Sie sind hier:

Was wähle ich denn diesmal?

Erste Gedanken zur Bürgerschaftswahl 2019

Gedankenwolke (Foto: www.pixabay.com)

Was wähle ich diesmal? Geht euch diese Frage auch schon im Kopf herum? Worauf kommt es uns als Beschäftigte des öffentlichen Dienstes an? Was sind unsere Anforderungen an die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft?
Wir haben im Vorstand des Gesamtpersonalrats erste Gedanken gesammelt, an welchen Aussagen wir die Parteien und ihre Kandidat_innen zur Bürgerschaftswahl am 26. Mai 2019 messen wollen.

Flagge zeigen für den bremischen öffentlichen Dienst

Bremer Speckflagge

Wir erwarten von den Parteien eine klare positive Haltung zum öffentlichen Dienst, schließlich setzt der öffentliche Dienst mit all seinen Beschäftigten die gesetzlichen Vorgaben des Parlaments um. Nach Jahrzehnten der Kürzungspolitik muss endlich eine aufgabengerechte und moderne Ausstattung an Personal, Räumlichkeiten und IT-Unterstützung für alle Bereiche gleichermaßen sichergestellt werden. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass die Freie Hansestadt Bremen weiterhin als ein einheitlicher Arbeitgeber angesehen wird. Wertschätzung gegenüber dem öffentlichen Dienst und seinen Beschäftigten bedeutet für uns auch, dass es keine weiteren Privatisierungen gibt. Bereits privatisierte Bereiche müssen wieder in die Kommunen zurückgeführt werden.

Für eine solidarische und vielfältige Stadt

Wir erwarten von den Parteien ein ganz klares Bekenntnis zu einer solidarischen und vielfältigen demokratischen Gesellschaft. Der öffentliche Dienst hat darin eine wichtige Aufgabe. Er sorgt ganz maßgeblich für Chancengleichheit, sozialen Ausgleich, Gerechtigkeit und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, sichert die Daseinsvorsorge und ein gutes Miteinander. Ohne eine ausreichende Ausstattung ist es nicht möglich, diese Aufgaben in guter Qualität wahrzunehmen. Es muss bezahlbaren Wohnraum geben, den sich auch die weniger gutverdienenden Beschäftigten mit ihren Familien in Bremen leisten können. Öffentliche Flächen dürfen nicht länger verkauft werden, sondern müssen für öffentliche Aufgaben genutzt werden. Der Bremer Mindestlohn soll nach Hamburger Vorbild auf zwölf Euro erhöht werden. Wir freuen uns, dass der Bremer Senat sachgrundlose Befristungen im bremischen öffentlichen Dienst inzwischen ausgeschlossen hat.

Stärkung der gleichberechtigten Mitbestimmung

Wir erwarten von den Parteien ein Bekenntnis zur gleichberechtigten Mitbestimmung nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz: Das Gesetz ist Ausdruck von Demokratie im Arbeitsleben und hat sich in 60 Jahren Praxis bewährt. Übergreifende Prozesse, wie die fortschreitende Digitalisierung, unterstreichen neben der örtlichen die Bedeutung der ressortübergreifenden Mitbestimmung durch den Gesamtpersonalrat. Damit wird eine qualifizierte, einheitliche und starke Einflussnahme und sozialverträgliche Gestaltung der Digitalisierung für alle Beschäftigten gesichert.

Für einen attraktiven öffentlichen Dienst

Wir erwarten von den Parteien deutliche Anstrengungen, um die Attraktivität des bremischen öffentlichen Dienstes zu steigern. Dazu gehören Standards für gute Führung, die Umsetzung von Personalkonzepten und einen professionellen Umgang mit Vielfalt. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben ein großes Interesse an einer Weiterentwicklung im Laufe ihres Berufslebens, daher sind entsprechende Angebote für Aufstiege und Fachkarrieren deutlich auszuweiten. Wir erwarten mehr Unterstützung für eine flexible Lebensplanung.
Zur Gewinnung von Nachwuchs sollten die bedarfsbezogenen Auszubildenden eine Übernahmegarantie erhalten und die sonstigen Auszubildenden mindestens für zwei Jahre übernommen werden, um ihnen Berufspraxis zu ermöglichen. Für soziale Arbeit müssen die Studienplätze verdoppelt werden, um die Bedarfe zu erfüllen.
Attraktiv für Beschäftigte wäre ein Ticket zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.
Für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten ist eine angemessene Alimentation sicherzustellen. Das bedeutet eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme der Tarifergebnisse, eine Reduzierung der Arbeitszeit wie bei den Tarifbeschäftigten und die Wiedereinführung von Jahressonderzahlungen. Wir erwarten von den Parteien eine Trendwende: Es soll nicht länger per Gesetz verordnet werden, sondern Entgelt und Arbeitsbedingungen der Beamtinnen und Beamten sind durch Verhandlungen festzulegen.

Die Digitalisierung des bremischen öffentlichen Dienstes sozial gestalten

Wir erwarten von den Parteien, dass die Beschäftigten bei der Digitalisierung mitgenommen werden. Die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes verändert Arbeitsaufgaben und Organisation. Damit hinterher alles reibungslos läuft, geht es nicht ohne die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen. Die Digitalisierung ist sozialverträglich durchzuführen und durch Dienstvereinbarungen abzusichern. Durch eine Weiterentwicklung der Aus-, Fort- und Weiterbildung muss sichergestellt werden, dass qualifizierte Perspektiven für alle geschaffen werden.
Die fortschreitende Digitalisierung sollte zu einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich führen.

Doris Hülsmeier