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Schlaglöcher werden Bundessache

Grundgesetzänderung betrifft unsere Kolleginnen und Kollegen

Foto der dreispurigen Autobahn A 27
Auch die A 27 - Autobahn Bremen - fällt demnächst unter die Zuständigkeit des Fernstraßenbundesamtes

Im Juni 2017 hat der Bundestag eine Grundgesetzänderung beschlossen. Das bedeutet, dass Bremen ab 2020 mehr Geld vom Bund bekommt. Was für Bremen gut ist. Im Gegenzug werden zukünftig ein Fernstraßenbundesamt und eine Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Fernstraßen aller 16 Bundesländer gegründet. Was bedeutet das für Bremen? Für Bremen bedeutet dies, dass viele Länderaufgaben in die Zuständigkeit des Bundes übertragen werden. Beispielsweise gehen die Aufgaben für Planung, Bau und Unterhaltung von Fernstraßen und Autobahnen - bisher angesiedelt beim Amt für Straßen und Verkehr - über in das Fernstraßenbundesamt oder die private Infrastrukturgesellschaft. Betroffen sind aber nicht nur die Aufgaben, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen, die mit ihren Aufgaben zum Bund wechseln sollen.
Bei einem Wechsel zum Fernstraßenbundesamt verbleiben die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst, nur eben beim Bund. Wenn sie aber in die Infrastrukturgesellschaft versetzt werden, wechseln sie in eine Gesellschaft privaten Rechts. Diese Gesellschaft gehört dem Bund und private Beteiligungen sind laut Gesetz ausgeschlossen. Das heißt, dass der Bund auch weiterhin in voller Verantwortung für die Gesellschaft mit allen Kolleginnen und Kollegen steht und ein Einfluss von Privaten damit unterbunden wird.
Planung, Bau und Vertrieb darf nur bedingt an Dritte weitergegeben werden, höchstens 100 Kilometer Straße am Stück, mehrere Abschnitte dürfen nicht im Zusammenhang vergeben werden. Damit soll Privatisierung in großen Dimensionen verhindert werden. ver.di sieht auch diese eingeschränkten Privatisierungsmöglichkeiten sehr kritisch. Aufgaben öffentlicher Daseinsvorsorge dürfen kein Renditelieferant für Banken und Versicherungen sein.
Für die Kolleginnen und Kollegen wird ein Überleitungstarifvertrag angestrebt. Da es sich um einen Betriebsübergang nach § 613 a Bürgerliches Gesetzbuch handelt, kann niemand gegen seinen Willen versetzt werden.
Es bleiben aber noch viele Fragen offen. Wie soll der Übergang gestaltet werden? Zählt der TVöD auch in der Gesellschaft? Was passiert mit den Kolleginnen und Kollegen, die der Versetzung widersprechen? Wie soll die Mitbestimmung organisiert werden? Zählen die Dienstvereinbarungen, die für die Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Bundesländern abgeschlossen wurden, weiter? Gibt es eine Standortgarantie? Müssen die Kolleginnen und Kollegen aus ihren Bundesländern nach Berlin wechseln?
Die Projektstruktur des Bundes sieht Informationsveranstaltungen für Personalräte vor. Das ist aber alles andere als eine echte Beteiligung von Interessenvertretungen. Mittlerweile haben sich alle betroffenen Länderpersonalvertretungen zu einer Arbeitsgemeinschaft "Arge" zusammengeschlossen. Diese Arge ist bisher dreimal zusammengekommen. Es wurden Positionspapiere erarbeitet. Diese wurden den zuständigen Politiker_innen schriftlich mitgeteilt. Einige Forderungen finden sich im Gesetz wieder. Die Arge hat in ihrer letzten Sitzung beschlossen, eine Beteiligung einzufordern. Denn wenn so viele Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bundesländern betroffen sind, müssen ihre jeweiligen Personalräte beteiligt werden.

Kai Mües