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Endlich! Übernahme!

Steuer-Auszubildende werden nach bestandener Prüfung übernommen

In der Vergangenheit wurden in der Steuerverwaltung nur Auszubildende übernommen, die mit der Note 3 und besser die Abschlussprüfung bestanden haben. Begründet wurde diese Vorgehensweise mit fehlenden Haushaltsmitteln.
Das ist absurd! Die Ausbildungsgänge in der Steuerverwaltung sind personalbedarfsbezogene Ausbildungsgänge. Das bedeutet, dass die senatorische Behörde vom ersten Tag der Ausbildung weiß, wie viele Auszubildende in zwei bis drei Jahren übernommen werden müssen. Wenn man dann die Auszubildenden mit der Note 4 in der Abschlussprüfung nicht übernimmt, sie aber teilweise an Finanzämter des Landes Hamburg vermittelt, stellt sich die berechtigte Frage: Warum bildet Bremen bei knapper Kasse für Hamburg aus?
Auch sollte gesagt werden, dass die Ausbildung zum Finanzwirt/zur Finanzwirtin nicht nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannt ist. Das bedeutet bei Nicht-Übernahme, dass man trotz bestandener Prüfung als ungelernte Kraft gilt. Darüber hinaus gibt es keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Viele Auszubildende gehen daher mit Existenzängsten in die Prüfung.
Der Ausbildungspersonalrat der Steuerverwaltung und der Gesamtpersonalrat sahen hier einen klaren Verstoß gegen die Dienstvereinbarung Ausbildung. Hiernach sollen grundsätzlich alle Auszubildenden im Zuständigkeitsbereich der Senatorin für Finanzen übernommen werden. Zudem entspricht diese Handlungsweise nicht der Dienstvereinbarung Bremer Erklärung zu fairen Beschäftigungsbedingungen.
Es folgte ein Schauspiel in mehreren Akten, als Ko-Produktion von Ausbildungspersonalrat und Gesamtpersonalrat, mit vielen Verhandlungsrunden auf allen Ebenen bis hin zur Senatorin für Finanzen, Karoline Linnert.
Der Ausbildungspersonalrat hat erkämpft, dass zukünftig alle Azubis, die die Prüfung zum Finanzwirt/zur Finanzwirtin und zum Diplom-Finanzwirt/zur Diplom Finanzwirtin bestehen, übernommen werden. Kleiner Wehmutstropfen: Die Azubis mit Note 4 werden zunächst nur für ein Jahr befristet und erst nach Bewährung in das Beamtenverhältnis übernommen.
Der Ausbildungspersonalrat bedankt sich beim Gesamtpersonalrat und dem Personalrat bei der Senatorin für Finanzen für die Unterstützung.

Steven Floete
Vorsitzender des
Ausbildungspersonalrats der Steuerverwaltung