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König Fußball im Steuerstaat

Finanzierung von Risikospielen im Weser-Stadion

Bild von Prof. Dr. Rudolf Hickel
Prof. Dr. Rudolf Hickel, Institut Arbeit und Wirtschaft (IAW)/Universität Bremen

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) soll die Kosten für Polizeieinsätze bei Risikospielen tragen, so hat es der Senat beschlossen. Die Reaktionen der einschlägigen Sport-Monopolverbände lassen sich in der Tat nur als "Erpressung" bezeichnen. Sicherlich stellt sich die Frage, ob sich das Land Bremen mit dem derzeitigen Alleingang zur Beteiligung der DFL an der Finanzierung von Risikospielen im Weser-Stadion möglicherweise übernommen hat. So wird die denunziatorische Behauptung, das fiskalische Notlagenland benötige das Geld zur Haushaltssanierung, genüsslich gegen Bremen verbreitet. Am Ende ist jedoch den einschlägigen Verbandsbossen für die erpresserische  Drohung, das Land Bremen von nationalen und internationalen Sportangeboten auszuschließen, zu danken. Dadurch wird wieder einmal deren monopolistischer Machtanspruch als "Staat im Staate" und deren skrupelloses Verhalten offensichtlich. Dabei ist doch bekannt, dass die DFL über massive Einnahmeüberschüsse verfügt. Auch hat sich herumgesprochen, dass viele Mitglieder aus anderen Länderparlamenten Bremen für die Initiative danken – allerdings hinter vorgehaltener Hand. Bremen wird in dem jetzt angekündigten Kampf gegen die mit Monopolmacht ausgestatteten Sportverbände zum mutigen gallischen Dorf. 
Es geht nicht um eine verzweifelte Suche nach Einnahmen für den Bremer Haushalt. Im Mittelpunkt steht ein staats- und steuerrechtlicher Anspruch:  Steuern sind allgemeine Entgelte, mit denen der Staat ausschließlich seine allgemeinen Aufgaben finanzieren darf. Nach diesem unbestrittenen Prinzip ist es nicht zulässig, gruppenbezogene Aufgaben wie die polizeiliche Sicherung von Risikofußballspielen per Steuern oder gar durch staatliche Schuldenaufnahme aus dem allgemeinen öffentlichen Haushalt zu finanzieren. Im Unterschied zu Steuern sind Gebühren spezielle Entgelte, die der Nutzer für spezielle staatliche Leistungen zu begleichen hat. Zu Recht hat der Bremer Senat beschlossen, in die Gebührenordnung den neuen Tatbestand aufzunehmen: Gewinnorientierte Großveranstaltungen, bei denen wegen erheblicher Gewaltgefahr  ein überdurchschnittlicher Polizeieinsatz erforderlich wird, sind jenseits der Grundversorgung mit 200 BeamtInnen für normale Spiele hinaus, gebührenpflichtig. Die Zusatzpersonalkosten belaufen sich beim Einsatz von zusätzlichen 1000 PolizistInnen auf ungefähr 220.000 € (gegenüber normalerweise 80.000 € für 200 BeamtInnen). Die vollen Kassen bei der DFL machen es möglich, diesen Gebührenbescheid zu bezahlen. Übrigens sei daran erinnert: Ein Logistikunternehmen zahlt für den zusätzlichen Polizeieinsatz zur Sicherung eines Schwertransports auf Bremens Straßen (etwa Windenergieanlagen) eine Gebühr. Dass das Unternehmen - ebenso wie der SV Werder Bremen Steuern bezahlt, ist kein Grund, auf das spezielle Entgelt zu verzichten.

Rudolf Hickel