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Gutes Betriebsklima trotz Belastungen

Dienstvereinbarung Konflikte am Arbeitsplatz novelliert

Doris Hülsmeier, Karoline Linnert und André Schlüter unterzeichnen die Dienstvereinbarung
Die hier unterzeichnete Dienstvereinbarung bildet die Grundlage für einen konstruktiven Umgang mit sozialen Konflikten in der Dienststelle (v.l.n.r. André Schlüter -Gesamtrichterrat-, Karoline Linnert -Senatorin für Finanzen-, Doris Hülsmeier -Gesamtpersonalrat-)

Physische und psychische Erkrankungen nehmen in großem Maße zu. Langzeiterkrankungen wirken sich belastend auf Kolleginnen und Kollegen und Teams aus. Mehrarbeit muss erbracht werden. Anhaltender Personalabbau wirkt dabei noch verschärfend. Alle Aufgaben sollen so erledigt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger nichts merken. Das alles, ohne Konflikte am Arbeitsplatz auszulösen? Wie soll das gehen?
Die novellierte Dienstvereinbarung zur Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz bietet bewährte Hilfestellung zur Vermeidung und Lösung von Konflikten am Arbeitsplatz. Die Novellierung wurde durch das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) notwendig.
Die neu konzipierte Dienstvereinbarung besteht aus einem Handlungsrahmen und einer praktischen Handlungshilfe. Allen Beteiligten wird damit ermöglicht, soziale Konflikte oder Mobbingfälle zu bearbeiten, konstruktive Bewältigungsstrategien zu entwickeln und tragfähige Lösungsmodelle zu erarbeiten.
Der Gesamtpersonalrat berät Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem sozialen Konflikt am Arbeitsplatz. Beratungseinrichtungen wie die Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt an der Universität Bremen, Fachdienste für Arbeitsschutz oder Integrationsfachdienst bieten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenfalls Beratungsmöglichkeiten.
Die Zahl der sozialen Konflikte wächst, und die Zahl der Beratungen wächst mit. Im Schnitt nehmen mittlerweile ca. 7-10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro Woche ein Beratungsgespräch beim Gesamtpersonalrat in Anspruch. Viele Beschäftigte, die eine Beratung in Anspruch nehmen, weisen verstärkt Krankheitssymptome auf bzw. sind langzeiterkrankt.
Kolleginnen und Kollegen nehmen die Beratung in der Regel in Anspruch, wenn sie ihren Dienst nach langen Monaten der Abwesenheit vom Arbeitsplatz wieder aufnehmen wollen. Allerdings ist es häufig nicht möglich, „einfach so“ wieder zur Tagesordnung überzugehen. Alte Konflikte bauen sich sofort wieder auf. Mit Hilfe der Dienstvereinbarung und unter Beteiligung aller Betroffenen (ggf. runder Tisch) kann es gelingen, eine Strategie zu entwickeln. Damit kann dann eine konstruktive Lösung für alle Beteiligten entwickelt und verabredet werden.
Eine gute Dienstvereinbarung allein reicht allerdings nicht aus, um Konflikte zu vermeiden oder zu lösen. In einem wertschätzenden, toleranten und von Achtung geprägten Betriebsklima kommt es viel weniger zu sozialen Konflikten. Erfolgreiche Konfliktbewältigung ist in sehr starkem Maße von Vorgesetzten und deren Führungskompetenzen abhängig. Hier besteht großer Handlungs- und Nachholbedarf in Bezug auf Fortbildungen für Vorgesetzte. Die Handlungsgrundlagen sind durch die Dienstvereinbarung gegeben. Die Angebote des Aus- und Fortbildungszentrums zum Ausbau der persönlichen Führungskompetenzen sollten im Interesse einer guten Arbeit in der Dienststelle verstärkt genutzt werden.

Nicoletta Witt