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Arbeitsbedingungen verbessern!

Vereinbarung für gute Arbeit

Der öffentliche Dienst ist kein Selbstzweck. Er ist dazu da, gute, vielfältige und zukunftsfähige Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger und das Gemeinwesen zu erbringen.
Die gesellschaftlichen Erwartungen hinsichtlich Qualität und Wirksamkeit öffentlicher Dienstleistungen sind berechtigterweise hoch. Die Öffentlichkeit beobachtet aufmerksam und kommentiert kritisch: Wartezeiten sollen kurz und amtliche Entscheidungen fehlerfrei sein, Chancengleichheit und Integration von Benachteiligten, insbesondere von Kindern, sollen umgesetzt werden, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und der Schutz der Umwelt sollen umfassend gewährleistet sein und und und.
Um diese Erwartungen zu erfüllen, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Das bedeutet: Gute Arbeit(sbedingungen) für die Beschäftigten.
Die Beschäftigten des bremischen öffentlichen Dienstes erleben seit Jahren einen erheblichen Personalabbau. Allein seit 1993 wurde ein Viertel der Stellen gestrichen. Die Aufgaben wurden allerdings nicht in gleichem Ausmaß reduziert, sondern im Gegenteil vielfach erweitert durch neue politische und gesetzliche Vorgaben und Ziele.
Die Folgen: Die hohe Arbeitsverdichtung führt zu einer enormen Belastung der Kolleginnen und Kollegen. Sie sehen sich oft alleingelassen und - auch gesundheitlich - zermürbt im Umgang mit immer höheren Fallzahlen, zunehmender Aufgabenfülle, Zeitdruck, Bergen von Überstunden.
Nicht alle Probleme können durch mehr Personal gelöst werden. Wichtige Erfolgsfaktoren für gute Arbeit liegen auch in der Personal- und Organisationsentwicklung:

  • Gute kooperative Führungsarbeit und Unterstützung der Führungskräfte
  • Rechtzeitige Sorge für ausreichend qualifizierte Nachwuchskräfte und ihre Einfädelung in die Dienststellen
  • Stetige Fort- und Weiterbildung für die Beschäftigten
  • Arbeit darf nicht krank machen
  • Beruf und Familie müssen vereinbart werden können
  • Unterstützung bei Arbeitsplatzwechsel
  • Abschaffung von Beschäftigungsverhältnissen „zweiter Klasse“
  • Weiterentwicklung der Aufgaben und der Organisation
  • Das erforderliche Personal für die vorgegebenen politischen und gesetzlichen Aufgaben
  • Beteiligung der Beschäftigten
  • Mitbestimmung bei Veränderungsprozessen.

Diese wichtigen Punkte wollen wir, die Interessenvertretungen des bremischen öffentlichen Dienstes, mit der Arbeitgeberseite vereinbaren. Ziel ist eine verbindliche Vereinbarung, die für alle Beschäftigten und alle Dienststellen des bremischen öffentlichen Dienstes gilt. Unser Entwurf liegt vor. Die Gespräche darüber bei der Senatorin für Finanzen haben begonnen.

Doris Hülsmeier