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Altersteilzeit für ArbeitnehmerInnen

Tarifliche und gesetzliche Regelungen laufen aus

Altersteilzeit kann nur noch bis zum Ende des nächsten Jahres, das heißt bis zum 31. Dezember 2009 zu den bisherigen Bedingungen begonnen werden. Der Tarifvertrag, nach dem das Arbeitsentgelt bei Altersteilzeit auf mindestens 83 % des vorherigen Regelarbeitsentgelts aufgestockt wird, gilt nur für Altersteilzeit, die vor 2010 begonnen wird.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2009 das 55. Lebensjahr vollenden, sollten daher rechtzeitig überlegen, ob sie in Altersteilzeit gehen wollen. Einen entsprechenden Antrag müssen sie bis zum 30. September 2009 gestellt haben.
Die während der Gesamtdauer der Altersteilzeit zu leistende Arbeit kann so verteilt werden, dass sie in der ersten Hälfte des Altersteilzeitverhältnisses (voll) geleistet wird. Danach wird der/die ArbeitnehmerIn anschließend von der Arbeit unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt (Blockmodell). Eine Alternative zum Blockmodell ist das Teilzeitmodell, wonach während der gesamten Dauer die Arbeit in Teilzeit abzuleisten ist.
Da mit Beginn des Jahres 2010 für neue Altersteilzeitfälle auch die Erstattung der Aufstockungsbeträge an den Arbeitgeber durch die Bundesagentur für Arbeit reduziert wird, ist anzunehmen, dass eine Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages nur zu deutlich schlechteren Konditionen als bisher möglich sein wird.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, haben nach dem Tarifvertrag Anspruch auf Altersteilzeit; mit jüngeren ArbeitnehmerInnen kann der Arbeitgeber diese vereinbaren.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist die sog. große Rentenauskunft. Empfehlenswert ist, von Performa Nord eine Berechnung der zukünftigen Altersteilzeit-Bezüge einzuholen.
Auf jeden Fall ist es ratsam, sich vorher ausreichend zu informieren. Sehr hilfreich sind hierbei die Senatorin für Finanzen, Referat 33, und Performa Nord.
In Sachen Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte hat der Gesamtpersonalrat zuletzt mit seinem Rundschreiben Nr. 14 vom 15. Mai 2008 (pdf, 79.8 KB) informiert.

Bernd Krause