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Edwin Ninierza: Personalausgleich ermöglicht Perspektiven

In 20 Jahren kein Änderungsbedarf? Dies bedeutet, dass die Dienstver-einbarung zur Sicherung der Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen der MitarbeiterInnen bei einem Personalausgleich (DV Personalausgleich) entweder nie zur Anwendung kommt oder substanziell so gut ist, dass sie in der Vergangenheit und auch noch heute ein Instrument ist, um den Personalausgleich im Rahmen eines Interessenausgleichs sozialverträglich zu gestalten. Letzteres ist nach meiner Erfahrung richtig.
Ich arbeite seit 20 Jahren mit der Dienstvereinbarung. Festzustellen ist, dass die Anwendungsbereiche sich geändert haben. Ursprünglich hauptsächlich als Instrument zur „Abfederung“ von Rationalisierungsfolgen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Technologien gedacht, ist sie in diesem Kontext kaum zur Anwendung gekommen. Sie hat sich aber in den letzten 20 Jahren bei der Lösung struktureller Personalprobleme bestens bewährt. Hierzu rechne ich die Verlagerung bzw. Auflösung der Kliniken Blankenburg und Holdheim, des Bremer Baubetriebs oder auch die Teilauflösung des Liegenschaftsamtes/Grundstücksamtes (heute GBI) sowie eine Vielzahl von kleineren Projekten bzw. Einzelfällen. Dies ist nicht immer konfliktfrei gegangen, aber die Dienstvereinbarung bietet einen Rahmen, der von allen Verfahrensbeteiligten als vernünftige Grundlage akzeptiert wird und in dem auch zielführend gemeinsam gearbeitet werden kann.
Sie konnte diese unbestrittene positive Wirkung aber nur entfalten, weil die Politik in Bremen seit 1994 auf keine abrupte, sondern auf eine stetige und sukzessive Personalreduzierung setzt und andere Instrumente begleitend in Überhangsbereichen zum Einsatz kommen und gekommen sind, wie z.B. Vorruhestandsregelungen, Altersteilzeit u.a. Dass dieser Weg zur Zeit weiterverfolgt wird, hat der Senat mit seinen Beschlüssen zum Personalüberhangmanagement im Dezember 2005 und Juli 2006 bestätigt. Sollte sich an diesen Bedingungen nichts ändern, so werden wir auch den nächsten runden Geburtstag der Dienstvereinbarung feiern können. Ich freu‘ mich drauf!

Edwin Ninierza