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Hände weg von der Mitbestimmung!

Artikel 47 Bremische Landesverfassung verpflichtet

Die Koalition will an die Mitbestimmungsrechte. Während der Verhandlungen des Koalitionsausschusses kreisten Papiere, wonach die Mitbestimmung bei Umorganisierungsmaßnahmen gegen Null reduziert, ein umfassendes Letztentscheidungsrecht des Senats behauptet und die Mitbestim-mungsverfahren nur noch formal abgewickelt werden sollten.

Freistellungen sollen verringert werden

Die Freistellungsregelungen für Personalräte sollen an Niedersachsen (ab 300 Beschäftigte) angepasst werden, obwohl das Betriebsverfassungsgesetz gerade die Freistellungsgrenze auf 200 Beschäftigte (wie bislang in Bremen) reduzierte. Die rechnerische Einsparung würde vielleicht 300.000 Euro ausmachen. Doch müssten die betroffenen Personalräte ihre Aufgaben dann unter Inanspruchnahme von Arbeitszeit zulasten ihrer übrigen dienstlichen Aufgaben erledigen, so dass die bremischen Haushalte nicht wirklich entlastet würden.
Vor allem aber ist das Ansinnen wegen der im Zusammenhang mit der Kürzungspolitik entstehenden Problemlagen kontraproduktiv. Werden die Vorstellungen über die künftige Handhabung des Bremischen Personalvertretungsgesetzes Wirklichkeit, dann ist das Gesetz nur noch ein armseliges Feigenblatt, nicht groß genug, um den Umgang mit dem Personal nach Gutsherrenart zu vertuschen.

Gleichberechtigte und umfassende Mitbestimmung nützt allen

Aus Sicht mancher Arbeitgebervertreter stören die Interessenvertre-tungen nur. Dabei hat sich die Mitbestimmung gerade in Krisenzeiten bewährt. Personalräte in allen Bereichen haben durch ihr Wirken in Entschei-dungssituationen und in der Projektarbeit immer wieder dazu beigetragen, sachgerechte Lösungen zu erreichen, die sowohl den Beschäftigten als auch der Dienststelle zugute kommen. Auch ist die Behauptung, Personalräte würden Entscheidungen verzögern, schlicht falsch. Eine vom Gesamtpersonalrat erstellte Analyse der seit Januar 2004 eingereichten Einigungsstellenverfah-ren belegt das Gegenteil: In manchen Fällen hat die Arbeitgeberseite durch längeres Zuwarten bis zur Anrufung der Einigungsstelle die Verfahren verlängert. Und die Tatsache, dass seit Anfang 2004 nur 11 Einigungsverfahren eingeleitet wurden, zeigt bei 88 Dienststellen mit ca. 28.000 Beschäftigten, dass Personalräte mit der Mitbestimmung sehr verantwortungsbewusst umgehen und vor Ort die Probleme lösen.

Entschlossener Wille zur Verteidigung

Der Vorstand des Gesamtpersonalrats hat seine Möglichkeiten genutzt, um politisch Einfluss zu nehmen. So konnte erreicht werden, dass sich Teile der Regierungskoalition für den Erhaltder Mitbestimmung stark machen (u. a. der SPD-Landesparteitag und der Vorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Jens Böhrnsen).
Das Thema ist nicht abgeschlossen. Es wird entscheidend darauf ankommen, dass die Kolleginnen und Kollegen für ihre Mitbestimmungsrechte eintreten. Dazu wird der Gesamtpersonalrat gemeinsam mit den anderen Interes-senvertretungten und den Gewerkschaften Initiativen ergreifen.

Peter Garrelmann