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Auch Auszubildende haben die Wahl

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Zeichnung einer Wahlurne mit Wähler

Probleme in der Ausbildung? Wie sieht es aus mit Übernahme? Welche Rechte habe ich als Auszubildende/r? Was ist zu beachten, wenn ich noch nicht 18 Jahre alt bin? Bei diesen und vielen anderen Fragestellungen helfen euch die Interessenvertretungen. Das sind Ausbildungspersonalrat, Jugendvertretung aber auch Gesamtpersonalrat, örtlicher Personalrat und Frauenbeauftragte. All die werden auch von euch gewählt.
Am 14. März 2012 ist Wahltag. Wie gesagt, auch die Auszubildenden sind bei diesen Wahlen wahlberechtigt.
Nur die unter 18-Jährigen wählen die drei JugendvertreterInnen für den Gesamtpersonalrat. Wenn in einer Dienststelle mindestens fünf Jugendliche beschäftigt sind, darf auch dort ein/e JugendvertreterIn gewählt werden.
Alle Auszubildenden sind wahlberechtigt für den Gesamtpersonalrat und den Personalrat der Dienststelle, in der sie gerade arbeiten. Weibliche Auszubildende wählen zusätzlich die Frauenbeauftragte. Auszubildende, die im Moment in der theoretischen Ausbildung sind, wählen in ihrer vorherigen Dienstelle.

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Ingo Tebje