Sie sind hier:

Wasserschutzpolizei am Ende?

Kein Geld für Personal und Boot

Wasserschutzpolizeiboot Bremen 3

Die Wasserschutzpolizei ist insbesondere zuständig für die wasserpolizeilichen Aufgaben auf der Weser in Bremen und in Bremerhaven. Die Zuständigkeit bezieht sich in der Regel auf die schiffbaren Wasserstraßen und die Schleusen wie Hafenanlagen. Die Bremer Wasserschutzpolizei muss außerdem bis zur 12-Seemeilen-Grenze das deutsche Küstenmeer überwachen. Zu den Aufgaben gehören z. B. Kontrollen von See- und Binnenschiffen, Schutz der Meeresumwelt, Hafensicherheit, Überwachung von Transport und Umschlag gefährlicher Güter. Dabei kommt den Seehäfen Bremen und Bremerhaven eine wichtige Bedeutung als Außengrenzübergangsstellen zu.
Schon lange ist gerade die Wasserschutzpolizei ständigen Anpassungsprozessen unterworfen. Nun stellt die Finanzsituation im bremischen Haushalt die Politik vor Entscheidungen, die sie lange verdrängt hat.
Durch eine verfehlte Einstellungspolitik bei der Polizei in den letzten Jahren liegen wir in der Stadt Bremen mit mehr als 120 besetzten Vollzeitstellen unter der dringend notwendigen Stellenzielzahl von 2600. Fast jeder Bereich stöhnt unter der hohen Belastung. So auch die Wasserschutzpolizei.
Die Polizeiführung hat zwei Kernbereiche identifiziert, die nach ihrer Auffassung nicht aufgegeben werden dürfen: Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung. Alles andere steht auf dem Prüfstand.
So steht (wieder einmal) auch die Wasserschutzpolizei und mit ihr das Küstenboot "Bremen 3" und die grenzpolizeilichen Aufgaben auf dem Prüfstand. Aus Sicht der Polizeiführung ist das sogar nachvollziehbar, denn sie hat nicht mehr das Personal zur Verfügung, welches ihr zugesagt wurde.
Ein Streichen von Aufgaben der Wasserschutzpolizei hat aber nicht nur Konsequenzen für die Kolleginnen und Kollegen. Schwerwiegend könnten auch die wirtschaftlichen Folgen sein. Weshalb?
Die Wasserschutzpolizei ist eingebunden in eine behördliche Hafenstruktur, die die Philosophie des "one face to the customer“ verfolgt. Alle behördlichen Angelegenheiten, die sich aus dem Anlaufen eines Hafens und der Liegezeit ergeben, werden dem Hafenkunden aus einer Hand ermöglicht - darin eingebettet die maritime Fachkompetenz einer Wasserschutzpolizei. Eine bewährte Vorgehensweise, wie sie auch in anderen großen europäischen Seehäfen wie Antwerpen, Rotterdam oder Hamburg üblich ist. Denn sie spart Zeit und Geld. Damit ist sie auch ein Faktor für die Attraktivität eines Hafenstandortes.
Die bremischen Häfen laufen nun Gefahr, dass die zuvor bei einer Wasserschutzpolizei gebündelten Aufgaben herausgebrochen und in die Hände der Bundespolizei und des Landes Niedersachsen gelegt werden. Statt mit einer Behörde hätten die Kunden der bremischen Häfen es plötzlich mit dreien zu tun. Auf der einen Seite handelt es sich um die grenzpolizeilichen Kontrollen und auf der anderen um die Sicherung der Verkehrswege. Derzeit werden grenzpolizeiliche Aufgaben von den Kollegen des Wasserschutzpolizeiamtes bei der Abfertigung von Schiffen zügig mit erledigt. Zukünftig kämen Bundespolizisten zusätzlich an Bord.
Bei der Sicherung der Verkehrswege geht es auch um Schwertransporte auf See. Diese müssen durch die Polizei begleitet werden. Vor dem Hintergrund eines neuen "Off-shore-Hafens" in Bremerhaven und eines im benachbarten Cuxhaven gewinnt diese Tatsache an Bedeutung. Es ist geplant, das Bremer Küstenboot aus Kostengründen abzuschaffen und stattdessen den Niedersachsen das Feld zu überlassen. Es ist schwer vorstellbar, dass die Konkurrenzsituation für Niedersachsen keine Rolle spielt, wenn sie flexibel ihr Küstenboot einsetzen sollen. Daran ändert auch das Vorhaben nichts, das niedersächsische Boot zeitweise mit Bremer Kolleginnen und Kollegen besetzen zu wollen.

Horst Göbel
Landesvorsitzender der
Gewerkschaft der Polizei