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Durchhalten bis 67

Trotz Protesten Rentenalter hochgesetzt

Ein beschrifter Würfel aus Pappe, Schriftzug: Arbeitsplätze für junge Menschen

Trotz vieler Proteste der Gewerkschaften hat die Bundesregierung die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre beschlossen. Eine entsprechende Änderung des Bremischen Beamtenversorgungsgesetzes liegt bereits in der Schublade: Damit soll auch für Beamtinnen und Beamten die Pensionsgrenze auf 67 Jahre bzw. auf 62 Jahre bei Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug angehoben werden.
An der Lebenswirklichkeit der meisten Beschäftigten geht die Erhöhung vorbei - sie verabschieden sich zwischen 57 und 63 Jahren aus dem Berufsleben. Die Erhöhung des Renten- und Pensionsalters bedeutet also indirekt eine Kürzung der Altersversorgung, da bei frühzeitigem Ausscheiden zum Teil erhebliche Abschläge anfallen.
Immer wichtiger werden Maßnahmen des Gesundheitsmanagements in den Dienststellen. Gemeinsam mit den Beschäftigten müssen belastende Faktoren in der Arbeit herausgefunden und beseitigt werden. Und gerade für besonders belastete Berufsgruppen müssen alters- und alternsgerechte Arbeitsplätze bereitgestellt werden.

ver.di: Mehr Arbeitsplätze für Jugend statt Rente und Pension mit 67

Schauspiel: Ältere Erzieherin versucht angetrengt, ein Kind (Puppe) vom Fußboden auf den Arm zu nehmen.

Den ganzen Tag lang mit schwierigen Situationen und Menschen umgehen, bücken, tragen, klettern, Lärm aushalten - und dann durchhalten bis 67? Die meisten Beschäftigten in anstrengenden Berufen sorgen sich, wie lange sie durchhalten. Mit gutem Grund: Nicht nur schwere und einseitige körperliche Arbeit, sondern auch dauerhafte psychische Belastungen zehren an der Gesundheit. In Berufen mit hohen körperlichen und/oder psychischen Belastungen erreicht daher kaum ein Kollege und kaum eine Kollegin das Rentenalter. Schon jetzt arbeiten nur noch 21 % der 60- bis unter 65-Jährigen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.
Könnt ihr euch eine Erzieherin vorstellen, die mit 67 noch den ganzen Tag lang Kinder trägt oder mit ihnen auf dem Boden spielt? Oder einen Gärtner im Umweltbetrieb, der noch mit 67 bei jedem Wetter schwerste körperliche Tätigkeiten wie z. B. Baumarbeiten ausführt? Oder einen Kollegen im Sozialbereich, der mit 67 noch den ganzen Tag lang hilfebedürftige Menschen in schwierigsten Lebenslagen berät? Wer aber vor 67 in Rente oder Pension geht, muss monatliche Abschläge in Kauf nehmen.
BeamtInnen bei Feuerwehr und Justizvollzug haben wegen der besonderen beruflichen Anforderungen und sehr hohen körperlichen und psychischen Belastungen eine gesonderte Altersgrenze, die bei 60 Jahren liegt. Deutlich verbesserte Sonderregelungen im TV-L wären hier erforderlich, da im Justizvollzugsdienst auch ArbeitnehmerInnen eingesetzt werden. Nicht ausgeschlossen ist, dass nach dem Willen des Senats, auch in diesen Berufen eine Anhebung des Pensionsalters auf 62 Jahre durchgeführt wird.
Die Heraufsetzung des Renten- und Pensionsalters ist eine verkappte Kürzung von Renten und Pensionen für besonders belastete Beschäftigte. Das ist ein Skandal.
Statt Rente und Pension mit 67 brauchen wir eine gute Umsetzung des Gesundheitsmanagements in allen Bereichen und mehr Arbeitsplätze für junge Menschen!

Marita Rosenow
stellv. Landesleiterin des ver.di-Landesbezirks
Niedersachsen-Bremen

GEW: Renten- und Pensionsalter für Lehrkäfte senken!

Satire zum Thema Rente mit 67

Lehrkräfte und pädagogisches Personal sind häufig extremen psychischen Belastungen und sehr oft auch besonderen physischen Belastungen
(z. B. hoher Lärmpegel, übrigens nicht nur im Sportunterricht) ausgesetzt.
Deshalb arbeiten ca. 40 % der Lehrkräfte in Teilzeit. Bei den KollegInnen über 55 sind es mehr als die Hälfte! Sie reduzieren auf eigenen Wunsch ih-
re Unterrichtsverpflichtung, um die Belastungen im Beruf halbwegs gesund zu überstehen. Damit nehmen sie bereits im aktiven Dienst erhebliche Gehaltseinbußen in Kauf und verringern damit gleichzeitig ihre Renten- oder Pensionsansprüche.
Denn wer mit 60 nicht mehr vor der Klasse stehen kann, der muss raus - und zwar mit erheblichen Abschlägen bei den Altersbezügen! Ersatzarbeitsplätze gibt es nicht.
Im letzten Jahr schieden ein Viertel aller "Ruheständler" wegen Dienstunfähigkeit aus.
Deshalb muss es auch für Lehrkräfte und pädagogisches Personal die "besondere Altersgrenze" geben, die für den Polizei- und Justizvollzug sowie die Feuerwehrleute gilt (zurzeit 60. Lebensjahr).
Außerdem ist sicherzustellen, dass Lehrkräfte überhaupt in der Lage sein werden, das Renten- bzw. Pensionsalter gesund zu erreichen. Dazu muss zunächst die Unterrichtsverpflichtung um mindestens zwei Stunden gesenkt werden. Außerdem müssen auch für Lehrkräfte alterns- und altersgerechte Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden.

Elke Baumann
Landesvorstandssprecherin der Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft

GdP: Besondere Altersgrenze unerlässlich

Einsätze wie die zum Tag der Deutschen Einheit oder dem Castor-Transport mit durchgängigen Einsatzzeiten bis zu 40 Stunden haben gezeigt, wie stark die Kolleginnen und Kollegen beansprucht werden. Die hohen physischen und psychischen Anforderungen des Polizeiberufs sind mit zunehmendem Alter immer schwieriger zu erfüllen. Den immer jünger werdenden Tätern und der stark ansteigenden Gewaltbereitschaft mit einem Anheben des Lebensalters begegnen zu wollen, hat damit keinen Sinn.
Die besondere Altersgrenze mit 60 Jahren bei der Polizei ist nicht als ein Recht des einzelnen auf einen vorgezogenen Ruhestand zu verstehen. Sondern sie war in der Vergangenheit die Antwort des Arbeitgebers darauf, wie man die Leistungsfähigkeit besonderer Verwaltungszweige erhalten kann. Der überwiegende Teil der Bremer Polizei arbeitet im operativen Bereich und damit im belastenden Schicht- oder Wechselschichtdienst bzw. in bedarfsorientierten Diensten. Aus diesen Gründen ist eine besondere Altersgrenze unerlässlich.

Horst Göbel
Landesvorsitzender der Gewerkschaft
der Polizei

Demonstration: Uniformierte Polizisten sitzen in Rollstühlen