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Zusatz-Fragen an Bremer Parteien

Antworten zu Fragen des öffentlichen Dienstes*

[FETTBefürwortet Ihre Partei die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen? Unterstützt Ihre Partei die Finanzierung öffentlicher Vorhaben durch private Investoren (Public Private Partnership)?]

[FETTSPD:]
Leistungen zur Daseinsvorsorge gehören für uns zu den Kernaufgaben staatlichen Handelns. Eine Privatisierung dieser zentralen Aufgaben lehnen wir ab. Die Folgen früherer Privatisierungen überprüfen wir kritisch und werden sie, wenn nötig, korrigieren. Da, wo es sinnvoll ist, stehen wir aber auch einer Beteiligung privater Investoren offen gegenüber.

[FETTBündnis 90/DieGrünen:]
Wir halten Privatisierung und Public-Private-Partnerships weder für grundsätzlich verkehrt noch für grundsätzlich richtig. Sie müssen immer im Einzelfall genau geprüft, Transparenz und öffentliche Kontrolle gewährleistet werden. Bei Schiene, Wasser- und Abwasserversorgung etwa halten wir PPP für nicht sinnvoll.

CDU:
Die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen soll nur erfolgen, wenn dadurch die Qualität und Effizienz der Daseinsvorsorge für die Bürger verbessert werden. Dazu können auch öffentlich-private Partnerschaften bei der Finanzierung von Projekten beitragen. Es kommt auf die optimale Aufgabenverteilung zwischen Privaten und dem Staat an.

Die Linke:
Nein. Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und PPP-Modelle haben Arbeitsplatzabbau, höhere Preise und Gebühren, schlechteren Service, rücksichtlose Ausnutzung von Angebotsmonopolen nach sich gezogen. Die elementare Daseinsvorsorge gehört in öffentliche Hand. Deswegen hat sich DIE LINKE z.B. für die Rekommunalisierung der swb eingesetzt.

[FETTUnterstützt Ihre Partei den Ausbau von Verhandlungsrechten für Beamtinnen und Beamte?]

[FETTSPD:]
Grundsätzlich gilt für uns: Verhandeln geht vor verordnen. Der Bremer Koalitionsvertrag sieht eine Prüfung vor, inwieweit in Folge der Föderalismuskommission I die Beteiligung der Beamtinnen und Beamten an der Gestaltung ihrer Beschäftigungsbedingungen erweitert werden kann. Wir wollen, dass diese zu einem guten Ergebnis gebracht wird.

[FETTBündnis 90/Die Grünen:]
Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für ein modernes hoheitliches Dienstrecht ein. Deswegen unterstützen wir die Forderungen nach vollen Mitbestimmungs- und Verhandlungsrechten auch für Beamtinnen und Beamte. Dies schließt auch das Streikrecht bei Gewährleistung der Erfüllung hoheitlicher Kernaufgaben mit ein.

[FETTCDU:]
Wir stehen zum Berufsbeamtentum und wollen die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst und das Beamtenrecht im Gleichklang weiterentwickeln. Auch wenn letztlich das Parlament über das Beamtenrecht zu entscheiden hat, müssen die Möglichkeiten der Interessenvertretung für die Beamten im Entscheidungsprozess besser verankert werden.

[FETTDie Linke:]
Ja. DIE LINKE fordert für Beamtinnen und Beamte analog zur Situation der Arbeiter und Angestellten im Öffentlichen Dienst volle Verhandlungsrechte. Das Konzept „Verhandeln statt Verordnen“ ist ein Schritt in die richtige Richtung. Disziplinierung von Beamtinnen und Beamten z.B. wegen der Teilnahme an Streiks lehnen wir ab.

[FETTSetzt sich Ihre Partei für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ein?]

[FETTSPD:]
Ja. Zahlreiche Übergriffe der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass wir ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz benötigen, das die Rechte der Beschäftigten sichert. Ein solches Vorhaben dient dazu, bislang verstreute Vorschriften zu bündeln und da zu ergänzen, wo durch neue Technologien Bedarf besteht.

[FETTBündnis 90/Die Grünen:]
Bündnis 90/Die Grünen treten für einen umfassenden Arbeitnehmerdatenschutz ein und wollen diesen in einem eigenständigen Gesetz verankern. Dabei muss auch der betriebliche Datenschutzbeauftragte gestärkt werden. Die zuletzt von der Bundesregierung vorgelegte Generalklausel reicht nicht aus.

[FETTCDU:]
Die CDU hat im Deutschen Bundestag stets die gemeinsamen Erklärungen aller Fraktionen zu den Entschließungen zum Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten mitgetragen, die immer wieder einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz eingefordert haben. Eine grundlegende und grundsätzliche Aufarbeitung des Themas „Arbeitnehmerdatenschutz“ soll in der nächsten Legislatur angegangen werden.

[FETTDie Linke:]
Ja, seit langem, auch bereits mit einer Initiative im Bundestag. Wir wollen die Überwachung von Beschäftigten am Arbeitsplatz an rechtsstaatliche Grundsätze (konkreter Verdacht einer strafbaren Handlung) binden, die Rundum-Bespitzelung von Beschäftigten und den Handel mit ihren Daten verbieten und die Rechte der Betriebs- und Personalräte in Datenschutzfragen stärken.

*Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.