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dbb gegen eine Abkoppelung der bremischen Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung

Der Senat hat ein weiteres Son-deropfer von den Beamten gefordert. Während die Gehälter für die Tarifbeschäftigten des Landes bereits zum 1. Januar um 2,9 % erhöht wurden, sollen die verbeamteten Beschäftigten eine Besoldungserhöhung erst zum 1. Oktober 2008 in Höhe von 1,9 % und 1 % zum 1. Oktober 2009 erhalten. Die anderen norddeutschen Länder wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg haben dagegen die Beamtenbezüge zum 1. Januar 2008 um 2,9 bzw. 3 % angehoben.
Diese Vorgehensweise des bremischen Senats wird zunehmend als ungerecht empfunden, insbesondere vor dem Hintergrund der schon erfolgten Sparmaßnahmen, wie Streichung des Urlaubsgeldes, Kürzung bzw. Streichung des Weihnachtsgeldes, verspätete bzw. geringere Besoldungsanpassung gegenüber den Tarifbeschäftigten. Vor diesem Hintergrund gewinnen die Entscheidungen der Gerichte an Bedeutung.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat am 27.12.2007 in seinen Vorlagebeschlüssen für das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Besoldung der Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen nicht mehr den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht, weil die Bezahlung in unzulässiger Weise von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt wurde. Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung war der Wegfall des Urlaubsgeldes im Kontext mit weiteren finanziellen Einbußen der Besoldungsempfänger. Die Parallele zur bremischen Situation liegt auf der Hand. Die Forderung der Beamten am gerechten Anteil des Wirtschaftswachstums sollte daher auch von der Politik mitgetragen werden.

dbb-beamtenbund und tarifunion
landesbund bremen