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Versorgungsvorsorge: maßvoll vorgehen

Ein Sparschwein, in dem einige Euro-Scheine stecken
Foto: Alexas_Fotos auf pixabay

Im Rahmen der Aufstellung der Haushalte für 2020 und 2021 plant der Senat, auch auf Mittel aus der Anstalt für Versorgungsvorsorge zurückzugreifen. Die Anstalt hat ein Vermögen von rund 500 Mllionen €, das sich aus Zuführungen speist, die die Dienststellen aus unterschiedlichen Gründen und Anlässen leisten müssen.
Aus Sicht des Gesamtpersonalrats ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn Mittel aus dem Versorgungsfonds herangezogen werden, um Versorgungsausgaben zu finanzieren. Schließlich wurde das Sondervermögen zu diesem Zweck gebildet. Wichtig ist, dass dabei maßvoll vorgegangen und der Fonds nicht in Frage gestellt wird. Es darf keine Situation entstehen, in der es heißt: "Das Geld ist weg, jetzt müssen neue Sonderopfer her".
Im Gegenteil: Wir erwarten vom Senat, dass er sich schrittweise daran macht, frühere "Sonderopfer" wieder abzubauen. Nicht zuletzt die 0,4%, um die die Versorgung gekürzt wurde und die in die Versorgungsvorsorge fließen. Aber auch beim Weihnachtsgeld und bei den Zulagen muss sich was tun.
In der rot-grün-roten Koalitionsvereinbarung ist nachzulesen, dass, in Anbetracht der niedrigen Zinsen, die Anlagestrategie der Anstalt neu ausgerichtet werden soll. Damit sollen neben besseren Erträgen auch Nachhaltigkeitsziele verfolgt werden. Das ist aus unserer Sicht ein interessanter Ansatz, der im Übrigen nur langfristig Sinn ergibt. Bei der dafür notwendigen Änderung des Errichtungsgesetzes der Anstalt sollten Senat und Bürgerschaft auch daran denken, Beschäftigtenvertreter in die Entwicklung der Anlagestrategie einzubeziehen. Schließlich geht es um Geld, dass für die Versorgung der Beschäftigten zurückgelegt wurde.