Sie sind hier:

JAV - Wir wissen, wo "der Schuh drückt"

Jugend- und Auszubildendenvertretungen stark machen

Jemand denkt über die Frage nach JAV?

Zum zweiten Mal findet am 18. März die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) im Land Bremen statt. Wahlberechtigt sind alle zur Berufsausbildung Beschäftigten bei der Freien Hansestadt Bremen: die Jugendlichen unter 18 Jahren und Auszubildenden und die Praktikantinnen und Praktikanten im Anerkennungsjahr sowie in der Einstiegsqualifizierung im Rahmen des Projektes "Zukunftschance Ausbildung".

Frau zeigt ihre Fäuste
Mach dich stark für eine gute Ausbildung und ein gutes Praktikum (Foto: gemeinfrei/pixabay.com)

Die Mitglieder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung sind meist selbst noch in der Ausbildung oder zumindest noch nicht lange damit "durch". Daher wissen wir aus Erfahrung, wo euch "der Schuh drückt".
Die Arbeitswelt verändert sich ständig. Darum ist es wichtig, auch die Ausbildungsinhalte weiter zu entwickeln und an die moderne Arbeitswelt anzupassen. Die JAV setzt sich für eine hohe Ausbildungsqualität ein und beteiligt sich bei Themen wie Gleichstellung von Frauen und Männern, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Betriebliches Gesundheitsmanagement.
"Geld allein macht nicht glücklich", sagt man. Wer eine Ausbildung macht sollte aber so viel verdienen, dass ein unabhängiges Leben möglich ist. Eine angemessene Vergütung ist wichtig, ebenso die Arbeitszeit, Urlaub und eine geregelte Übernahme nach der Ausbildung. Hierfür machen sich die JAVen Seite an Seite mit der Gewerkschaft stark.
Vernetzung ist wichtig. Nur gemeinsam mit anderen kann man Dinge bewegen. Die JAV nimmt deshalb regelmäßig an Personalversammlungen, JAV-Arbeitstreffen und Arbeitskreisen des Gesamtpersonalrats teil.
Für die JAV im Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen werden drei neue Mitglieder gewählt. In Dienststellen und Eigenbetrieben, in denen mindestens fünf Jugendliche und Auszubildende beschäftigt sind, wird ein Mitglied für die JAV gewählt oder zwei Mitglieder ab 21 Jugendlichen und Auszubildenden. Die gewählten Mitglieder der JAV sind zusätzliche Mitglieder des Gesamtpersonalrats/Personalrats und nehmen an den Sitzungen teil. Sie haben bei allen Angelegenheiten der zur Berufsausbildung Beschäftigten volles Stimmrecht, im Übrigen beratende Stimme. Die Amtszeit der JAV beträgt vier Jahre.
Wählen zu dürfen ist ein wichtiges Grundrecht. Nur so können wir alle aktiv darauf Einfluss nehmen, dass unsere Anliegen vom Arbeitgeber gehört und ihm gegenüber vertreten werden. Darum unser Aufruf:

Mach‘ dich stark für eine gute Ausbildung und ein gutes Praktikum - wähle am 18. März 2020 deine JAV!

Feli Smidt und Nils Schröder
JAV im Gesamtpersonalrat