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Personalrat? Warum nicht!

Am 18. März 2020 werden viele Interessenvertretungen neu gewählt

Personalrat. Wär das nicht was? Bei den Personalratswahlen am 18. März 2020 zu kandidieren? Mitglied des Personalrats zu werden? Sich einzusetzen für die sozialen Rechte der Kolleginnen und Kollegen?
Wenn Solidarität für Sie wichtig ist, wenn Sie konkrete Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen erreichen oder Verschlechterungen verhindern wollen, wenn Sie Ihre Dienststelle besser kennenlernen wollen, wenn Sie Ihren Horizont erweitern wollen, dann sind Sie hier richtig: im Personalrat.
Grundsätzlich kann jeder und jede Beschäftigte im bremischen öffentlichen Dienst für den Personalrat kandidieren, der/die die Aufgaben wichtig und interessant findet. Bedingungen gibt es sonst keine.

Einfluss nehmen

Als Mitglied des Personalrats kann man Einfluss auf die Angelegenheiten der Dienststelle nehmen. In Bremen gilt die gleichberechtigte Mitbestimmung "auf Augenhöhe". In diesem Rahmen kann der Personalrat nach Rücksprache mit den Kolleginnen und Kollegen eigene Vorschläge einbringen beispielsweise bei Raumkonzepten, Stellenbesetzungen oder Beförderungen. Der Personalrat begleitet wichtige Prozesse, wie Gesundheitsmanagement oder Zusammenlegungen von Dienststellen, um die Interessen der Beschäftigten einzubringen.
Personalräte sorgen dafür, dass die sozialen Rechte der Beschäftigten bei den Entscheidungen der Dienststelle gewahrt werden.

Freistellung

Personalratstätigkeit findet in der Arbeitszeit statt. Das Bremische Personalvertretungsgesetz sichert zu, dass es eine Freistellung für die Wahrnehmung von Personalratsaufgaben gibt. Mit Dienststellenleitung bzw. den Vorgesetzten ist das sorgfältig zu verabreden. Dazu gehört auch, dass geklärt wird, wie mit den liegengebliebenen Aufgaben umgegangen wird.

Das Bremische Personalvertretungsgesetz

Plakat für die Volksabstimmung für die Aufnahme der Mitbestimmung
Mitbestimmung geht in Bremen vom Volke aus. Die Bremer Bürgerinnen und Bürger haben in einer Volksabstimmung für die Aufnahme der Mitbestimmung in Artikel 47 der Bremischen Landesverfassung votiert von 1947

Das Bremische Personalvertretungsgesetz regelt die Aufgaben und Rechte der Personalräte und des Gesamtpersonalrats. Es basiert auf der Bremischen Landesverfassung, die in Artikel 47 die gleichberechtigte Mitbestimmung vorsieht.
Mitbestimmung sichert die Demokratie in der Dienststelle. Die Dienststellenleitung kann nicht einfach tun, was sie will. Der Personalrat bestimmt gleichberechtigt über die Angelegenheiten der Kolleginnen und Kollegen mit und wahrt ihre Interessen.
Personalratstätigkeit ist vielseitig, interessant und wichtig.

Liebe Kollegin, lieber Kollege - Personalrat, wär’ das nicht was?

Doris Hülsmeier

Gute Unterstützung

Bei den Gewerkschaften gibt es die besten Hilfestellungen für Personalräte: Fortbildungen, Vernetzung, Erfahrungsaustausch. Gleichzeitig regeln sie in Tarifverträgen die wichtigsten Fragen des Arbeitslebens: Bezahlung, Urlaub, Arbeitszeit. Auch für Beamtinnen und für Beamte sind die Gewerkschaften wichtig. Um die Interessen ihrer Mitglieder zu sichern, nehmen Gewerkschaften auch Einfluss auf die Politik. Ohne Gewerkschaften geht kaum etwas im Arbeitsleben. Also - mitmachen!