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Augen und Ohren offen halten

Aussagen der Wahlprogramme zu drei Leitfragen

Bremische Bürgerschaft
Bremische Bürgerschaft (Foto: gemeinfrei/pixabay.com)

Am 26. Mai ist es soweit: Bremen wählt eine neue Bürgerschaft und stellt die politischen Weichen für die kommenden vier Jahre. Bei Erscheinen dieser MUMM wird der Wahlkampf bereits in seine heiße Phase eingetreten und auch im Stadtbild unübersehbar sein.
Uns im öffentlichen Dienst betrifft so eine Wahl immer doppelt: Nicht nur als Bürger_innen, die auf - mehr oder weniger - vielfältige Weise von der Qualität und Quantität öffentlicher Dienstleistungen betroffen sind. Sondern auch als Beschäftigte, die eben diese Dienstleistungen erbringen, die die von der Politik gesetzten Vorgaben umzusetzen haben und deren Arbeitsbedingungen ebenfalls erheblich davon abhängen.
Deshalb schaut die MUMM vor Wahlen immer genauer hin, um was es für den öffentlichen Dienst geht. Mit drei Leitfragen haben wir die Aussagen der Wahlprogramme (bzw. Programmentwürfe) der Parteien untersucht:

  • Wie wollen wir zusammenleben?
  • Was tun wir für gute Arbeit?
  • Welche Zukunft erwartet den öffentlichen Dienst?

Wir haben die aus unserer Sicht wichtigen Linien und Aussagen der Parteien dazu aufgespürt. Wir freuen uns, wenn das zum Blick in die Wahlprogramme einlädt.
Die Programme der nicht in Fraktionsstärke in der Bremischen Bürgerschaft vertretenen Parteien vom rechten Rand haben wir nicht dargestellt. Diese Parteien geben keine Antwort auf die Frage, wie wir gut zusammenleben. Das schafft keine gute Arbeit und auch keine guten Perspektiven für den öffentlichen Dienst.
Auch vor dieser Wahl wird der Gesamtpersonalrat wieder eine Personalräteversammlung einberufen, in der die Spitzenkandidat_innen bzw. Vorsitzenden der in Fraktionsstärke in der Bremischen Bürgerschaft vertretenen Parteien zu unseren Themen Rede und Antwort stehen können. Diese Veranstaltung findet erst kurz vor der Wahl statt, am 16. Mai 2019. Über Erkenntnisse aus dieser Veranstaltung und andere interessante aktuelle Informationen werden wir auf gpr.bremen.de und per Mail über die örtlichen Personalräte an euch weiterleiten. Wir empfehlen deshalb, Augen und Ohren offen zu halten.

Burkhard Winsemann

Und was ist mit Mitbestimmung?

Einige kritische Nachfragen an die Parteien drängen sich auf. Denn oft sind gerade die Themen und Positionen interessant, zu denen die Wahlprogramme nur undeutliche oder gar keine Aussagen enthalten.
So haben die Grünen vor zwei Jahren ein Papier veröffentlicht, das den Anstoß zu einer heftigen Debatte über die vermeintliche Notwendigkeit von Änderungen am Bremischen Personalvertretungsgesetz gegeben hat. Im Wahlprogramm wird das Thema ausgespart. Wir fragen uns: Welche Positionen und Ziele haben die Grünen hinsichtlich der Rechte von Beschäftigten und der Demokratie am Arbeitsplatz? Welche Ziele verfolgen sie hinsichtlich der zentralen Schutzinstrumente für die Beschäftigten, der vom Gesamtpersonalrat abgeschlossenen Dienstvereinbarungen? Der Sachverständige der Grünen hatte diese bei einer Anhörung in der Bürgerschaft in Frage gestellt. Uns interessiert brennend, welche Ziele die Grünen hier verfolgen.
Ähnlich wenig aussagekräftig ist in dieser Frage auch das Programm der CDU. Eben jener CDU, die den Vorstoß der Grünen seinerzeit dankbar aufgegriffen hatte und sich deutlich kritisch zum Bremischen Personalvertretungsgesetz positionierte. Wenig Anlass zum Optimismus gibt auch die Tatsache, dass im Unternehmen ihres Spitzenkandidaten weder Tarifverträge noch Betriebsrat eine Rolle spielen.
Offenherzig bläst dagegen die FDP zum Angriff auf die Mitbestimmung, während SPD und Linke darin übereinstimmen, das Bremische Personalvertretungsgesetz erhalten zu wollen.
Fragen werfen auch die finanzpolitischen Pirouetten der CDU auf. Zunächst wollte sie die 400 Mio. Euro Sanierungshilfen komplett zur Schuldentilgung nutzen. So manches Vorhaben wäre an dieser Vorgabe zerschellt. Inzwischen will sie dies nur noch als Durchschnittswert verstehen und zunächst doch weniger tilgen, in späteren Jahren aber umso mehr. Was will sie denn jetzt, fragen wir uns da.
Realistischer erscheint da die Sicht der Linken. Sie meinen, dass die Nachholbedarfe, vor allem hinsichtlich der Investitionen in Schulen, so groß sind, dass selbst die verpflichtende Nettoschuldentilgung von durchschnittlich 80 Mio. Euro pro Jahr kaum zu schaffen sein wird. Der Vorschlag, mit einer Schulbaugesellschaft, einer "öffentlich-öffentlichen Partnerschaft", zusätzliche Spielräume außerhalb des Haushaltes zu erschließen, wirft allerdings die Frage auf, ob dabei die problematischen Aspekte öffentlich-privater Partnerschaften mit Sicherheit ausgeschlossen werden können.
Erfreulich finden wir, dass sich die meisten Parteien mehr oder weniger deutlich von Kürzungen im öffentlichen Dienst verabschiedet haben. Selbst die FDP fordert keine 25%igen Personalkürzungen im Verwaltungsbereich mehr, wie noch in der Haushaltsaufstellung 2016/17. Ganz besonders die SPD, die bereits jetzt mehrere Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes - A 13 für Grundschullehrer_innen, S8b für viele Erzieher_innen - in den Senat gebracht hat, möchten wir fragen: Warum nicht gleich so?

Doris Hülsmeier