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Erste Schritte in die richtige Richtung

Nun doch Überleitungstarif für NAS2018?

Immer noch geht es um die Neuordnung der Abfallentsorgung und Stadtreinigung (NAS2018). Ursprünglich sollten alle Besitzstände der Kolleginnen und Kollegen, die 2018 in die neue Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) für Abfall und Straßenreinigung kommen, per Gesetz gesichert werden. Die Gewerkschaft ver.di fordert schon seit Längerem einen Überleitungstarifvertrag. Seit geraumer Zeit gibt es deshalb eine Tarifkommission. Sie besteht aus Kolleginnen und Kollegen aller betroffenen Bereiche. Es wurde ein Eckpunktepapier mit Forderungen aufgestellt. In erster Linie geht es darum, dass ein Tarifvertrag einen höheren Schutz als ein Gesetz bietet. Ein Gesetz kann vom Gesetzgeber verändert werden, ein Tarifvertrag nur in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft, also mit den Betroffenen.
Im Grundsatz liegen der Gesetzentwurf und das Eckpunktepapier von ver.di gar nicht so weit auseinander. Allerdings kann man in einen Tarifvertrag auch Forderungen einbringen, die gesetzlich nicht möglich sind. Deshalb werden beide Seiten von einem Tarifvertrag profitieren. Wir wollen hier festschreiben, dass die Dienstvereinbarungen so lange gelten bis neue abgeschlossen sind. Gesetzlich würden sie nach längstens zwei Jahren auslaufen.
ver.di besteht auch auf einer Übergangslösung zur Mitbestimmung, in der der Gesamtpersonalrat bis zur Neuwahl eines örtlichen Personalrats zuständig ist.
Genauso wichtig ist ein Rückkehrrecht zur Stadt, sobald die AöR in eine GmbH umgewandelt werden sollte oder Kolleginnen und Kollegen in eine GmbH verschoben werden sollten.
Nach vielen Gesprächen aller Beteiligten mit den verantwortlichen Politiker_innen und dem Ressort haben am 4. Januar 2017 Tarifverhandlungen begonnen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber es bleibt noch viel zu tun. Denn auch für die Kolleginnen und Kollegen aus der ENO muss bis 2018 eine bessere Lösung auf den Tisch. Denn sie sollen per Dienstleistungsergebnisüberlassungsvertrag in die GmbHs verliehen werden. So etwas hat mit Rekommunalisierung nichts zu tun. Wir glauben, dass man hier gemeinsam zu einer besseren Lösung kommen kann.

Aktualisierung:

Mittlerweile gibt es einen Überleitungstarifvertrag. Die Verhandlungen wurden nach Redaktionsschluss erfolgreich abgeschlossen.
Endlich macht man sich gemeinsam auf den richtigen Weg. Wir hoffen, für die ENO-Kolleginnen und -Kollegen auch noch gemeinsam etwas zu erreichen.

Kai Mües