Sie sind hier:

Loch an Loch und hält doch

Lücken in der Bremer Bildung schließen!

Wenige Wochen nach Schuljahresbeginn waren die Vertretungsreserven bereits erschöpft, ohne dass es auch nur eine Grippewelle gegeben hätte.
Gesellschafts- und bildungspolitisch notwendige Konzepte von Inklusion und Oberschulentwicklung sowie Früher Bildung als Wegbereiter von Lebensperspektiven werden, wenn sie überhaupt schon durchdacht vorliegen, durch eine völlig unzureichende Personalausstattung und krankmachende Arbeitsbedingungen geradezu konterkariert. Arbeitsbelastungen erstrecken sich beispielsweise über die Vorenthaltung von Doppelbesetzungen, quasi grenzenlose Mehrarbeit, Vertretung in mehr als einer Klasse gleichzeitig, Übernahme fachfremder Aufgaben. Gefährdungsanzeigen sind hiergegen eine Antwort der Beschäftigten! Der Arbeitgeber soll nicht sagen können, er hätte nicht gewusst, dass erfolgreich strukturierte Bildungsprozesse nicht durch dauerhaft überlastete Beschäftigte zu realisieren sind …
Ein ähnliches Bild an den Hochschulen im Land Bremen: Forschung und Lehre sind in hohem Maße abhängig von Fristverträgen; 25 % Lehraufträge, 80 % Befristungen im wissenschaftlichen Mittelbau. Die Folgen gehen dauerhaft zu Lasten der Beschäftigten, planbare Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs sind regelhaft „Fehlanzeige“. Nach der Dienstvereinbarung über Mindestlaufzeiten für Erstverträge muss nun nachgebessert werden. Zum einen gilt es, transparente und verlässliche Entscheidungsstrukturen für Folgeverträge durchzusetzen. Zum anderen müssen die Hochschulen auf Personalplanungskonzepte verpflichtet werden, die Daueraufgaben definieren und entsprechend als Dauerstellen festschreiben. Lehrbeauftragte müssen, so Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und Personalräte, endlich in den Geltungsbereich des Personalvertretungsgesetzes einbezogen werden.
Gute Arbeitsbedingungen in Kitas, Schulen und Hochschulen heißt: Mehr Einstellungen, die Ersetzung prekärer durch reguläre Beschäftigungsverhältnisse und die wertschätzende Wahrnehmung einer Fürsorgepflicht, die die Gesundheit der Einzelnen und die Motivation aller für die Bildungsarbeit im Interesse der Lernenden in den Mittelpunkt rückt!
Der (Gesamt-) Personalrat vertritt die Interessen gegenüber einem Arbeitgeber, der gleichzeitig Regierung ist. Das macht seine Arbeit zu einer Arbeit im öffentlichen Interesse. Die Bündelung einzelner Personalräte im Gesamtpersonalrat verschafft diesem gleichsam ein „allgemeinpolitisches Mandat“. Durch eine hohe Beteiligung bei der Personal- und Gesamtpersonalratswahl stärkt ihr dieses Instrument! Geht wählen, wählt die Liste der DGB-Gewerkschaften!

Christian Gloede, GEW-Landesvorstandssprecher