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Jugend- und Auszubildendenvertretungen wählen!

Demokratische Teilhaberechte von jungen Leute gestärkt

Mit der Änderung des § 22 des Bremischen Personalvertretungsgesetzes wurde die demokratischen Teilhaberechte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Dienststellen und Betrieben ausgebaut. Die bisherigen Jugendvertretungen wurden zu Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) weiterentwickelt.
Neu ist, dass nicht mehr nur die Jugendlichen, sondern auch alle Auszubildenden ihre JAV wählen. Die Gewählten sind zusätzliche Mitglieder des Personalrats oder Gesamtpersonalrats. Sie nehmen an jeder Sitzung teil und haben volles Stimmrecht in allen Angelegenheiten der Jugendlichen und Auszubildenden. Ansonsten haben sie eine beratende Stimme.
In der Dienststelle wird eine JAV gewählt, wenn dort mindestens fünf Jugendliche oder Auszubildende ständig beschäftigt sind. Diese Voraussetzung hängt nicht davon ab, wie lange die Jugendlichen bzw. Auszubildenden im Einzelnen in der Dienststelle tätig sind. Entscheidend ist vielmehr, wie viele Jugendliche bzw. Auszubildende in der Regel in der Dienststelle tätig sind.
Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen und alle Auszubildenden in der Dienststelle. Gewählt werden können Beschäftigte der Dienststelle bis zum vollendeten 27. Lebensjahr und Auszubildende.
Am 9. März 2016 werden viele Personalräte, Frauenbeauftragte und der Gesamtpersonalrat gewählt. An diesem Tag findet auch die Wahl der drei Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen im Gesamtpersonalrat statt. Wir hoffen, dass viele Personalräte diesem Beispiel folgen und dafür sorgen, dass auch in den Dienststellen diese wichtige Interessenvertretung spätestens am 9. März 2016 gewählt wird.

Ihr jungen Leute aufgepasst! Macht es wie eure Kolleginnen und Kollegen im Umweltbetrieb Bremen. Wählt eure Jugend- und Auszubildendenvertretung in der Dienststelle.

Elke Kosmal-Vöge