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Personalrat? Warum nicht!

Am 9. März 2016 werden viele Interessenvertretungen neu gewählt

Personalrat. Wär das nicht was? Bei den Personalratswahlen am 9. März 2016 zu kandidieren? Mitglied des Personalrats zu werden? Sich einzusetzen für die sozialen Rechte der Kolleginnen und Kollegen?
Wenn Solidarität für Sie wichtig ist, wenn Sie konkrete Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen erreichen oder Verschlechterungen verhindern wollen, wenn Sie Ihre Dienststelle besser kennenlernen und Ihren Horizont erweitern wollen, dann sind Sie hier richtig: im Personalrat.
Grundsätzlich kann jeder und jede Beschäftigte im bremischen öffentlichen Dienst für den Personalrat kandidieren, der/die die Aufgaben wichtig und interessant findet. Bedingungen gibt es sonst keine.

Einfluss nehmen

Als Mitglied des Personalrats kann man Einfluss auf die Angelegenheiten der Dienststelle nehmen. In Bremen gilt die gleichberechtigte Mitbestimmung "auf Augenhöhe". In diesem Rahmen kann der Personalrat nach Rücksprache mit den Kolleginnen und Kollegen eigene Vorschläge einbringen, beispielsweise bei Raumkonzepten, Stellenbesetzungen oder Beförderungen. Der Personalrat begleitet wichtige Prozesse, wie Gesundheitsmanagement oder Zusammenlegungen von Dienststellen, um die Interessen der Beschäftigten zu vertreten.
Personalräte sorgen dafür, dass die sozialen Rechte aller Beschäftigten bei den Entscheidungen der Dienststelle gewahrt werden.

Freistellung

Personalratstätigkeit findet in der Arbeitszeit statt. Das Bremische Personalvertretungsgesetz sichert zu, dass es eine Freistellung für die Wahrnehmung von Personalratsaufgaben gibt. Mit Dienststellenleitung bzw. den Vorgesetzten ist das sorgfältig zu verabreden. Dazu gehört auch, dass geklärt wird, wie mit den liegengebliebenen Aufgaben umgegangen wird.

Das Bremische Personalvertretungsgesetz

Mitbestimmung geht in Bremen vom Volke aus. Die Bremer Bürgerinnen und Bürger haben in einer Volksabstimmung für die Aufnahme der Mitbestimmung in Artikel 47 der Bremischen Landesverfassung von 1947 votiert.

Das Bremische Personalvertretungsgesetz regelt die Aufgaben und Rechte der Personalräte und des Gesamtpersonalrats. Es basiert auf der Bremischen Landesverfassung, die in Artikel 47 die gleichberechtigte Mitbestimmung vorsieht.
Mitbestimmung sichert die Demokratie in der Dienststelle. Die Dienststellenleitung kann nicht einfach tun, was sie will. Der Personalrat bestimmt gleichberechtigt über die Angelegenheiten der Kolleginnen und Kollegen mit und wahrt ihre Interessen.
Personalratstätigkeit ist vielseitig, interessant und wichtig, gerade angesichts der Kürzungspolitik.
Liebe Kollegin, lieber Kollege - Personalrat, wär’ das nicht was?

Doris Hülsmeier

Gute Unterstützung

Bei den Gewerkschaften gibt es die besten Hilfestellungen für Personalräte: Fortbildungen, Vernetzung, Erfahrungsaustausch. Gleichzeitig regeln sie die wichtigsten Fragen des Arbeitslebens: Bezahlung, Urlaub, Arbeitszeit. All das und vieles mehr wird von Gewerkschaftsmitgliedern erkämpft. Um die Interessen ihrer Mitglieder zu sichern, nehmen Gewerkschaften auch Einfluss auf die Politik. Auch für BeamtInnen sind die Gewerkschaften wichtig. Ohne Gewerkschaften geht kaum etwas im Arbeitsleben. Also - mitmachen!
Auch der Gesamtpersonalrat unterstützt Personalräte, Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen und Frauenbeauftragte bei konkreten Fragestellungen - wie Umsetzung des Gesundheitsmanagements, Vermeidung prekärer Beschäftigung.