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Der Fürsorgepflicht gerecht werden

Beschäftigte nicht länger zu Opfern der Haushaltsnotlage machen

Uwe Ahrens
Uwe Ahrens, stellvertretender Vorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion, Landesverband Bremen

Der dbb beamenbund und tarifunion Bremen erwartet von der nach der Bürgerschaftswahl am 10. Mai 2015 gebildeten Landesregierung, dass die fehlende Wertschätzung gegenüber den öffentlich Bediensteten, die auch durch die Personalkostenansätze zum Ausdruck gebracht wird, ein Ende hat. Die Haushaltsansätze für die Personalkosten müssen realistisch sein, dabei ist eine inhalts- und zeitgleiche Übernahme des ausgehandelten Tarifergebnisses für die Beamtin, den Beamten, die Versorgungsempfängerin und den Versorgungsempfänger einzuplanen.
Der dbb beamtenbund und tarifunion Bremen fordert vom öffentlichen Arbeitgeber die vielfach vorherrschende Arbeitsüberlastung abzubauen und der Fürsorgepflicht gerecht zu werden. Mit einem weiteren Personalabbau wird der Anspruch auf Mindestversorgung des Stadtstaates unterschritten.
Die Landesregierung muss die Einnahmeseite erhöhen, damit die Handlungsfähigkeit erhalten bleibt und der bremische öffentliche Dienst in Zeiten des demografischen Wandels die Wettbewerbsfähigkeit zur Gewinnung neuer Mitarbeiter behält.
Nach Auffassung des dbb beamtenbund und tarifunion Bremen muss die Landesregierung mit der vorhandenen Haushaltsnotlage offen umgehen und die strukturellen Besonderheiten des Stadtstaats offensiv vertreten.
Die Neuordnung der Finanzbeziehungen der Länder muss eine Altlastenregelung enthalten. Ohne eine vernünftige Altschuldenregelung wird es der Stadtstaat Bremen auf Dauer nicht schaffen, die Schuldenbremse einzuhalten. Die öffentlich Bediensteten weiter zu Opfern der Haushaltsnotlage zu machen, indem keine amtsangemessene Besoldung gezahlt wird, um kurzfristig die Schuldenbremse einzuhalten, ist der falsche Ansatz. Es muss eine bundespolitisch, länderübergreifende Lösung gefunden werden, wenn die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet weiterhin für das Land Bremen gelten soll.

Uwe Ahrens