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Endlich auch in Bremen: Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Eine Initiative von jungen Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern, unterstützt durch den Gesamtpersonalrat, steht kurz vor dem Erfolg: Wahrscheinlich noch in diesem Jahr wird die Bremischen Bürgerschaft das Bremische Personalvertretungsgesetz im Sinne der jungen Beschäftigten und Auszubildenden verbessern. Die bisherige Jugendvertretung wird zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Zukünftig können neben den wenigen Jugendlichen auch alle Auszubildenden, unabhängig vom Alter, die JAV wählen. Die Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen sind zusätzliche Mitglieder des Gesamtpersonalrats oder des Personalrats. Für den Gesamtpersonalrat sind drei JAV-Mitglieder zu wählen. In den Dienststellen mit fünf bis 20 Wahlberechtigten besteht die JAV aus einer Person, ansonsten aus zwei Personen.
Was macht die JAV?
Die Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen sind zusätzliche Mitglieder des Gesamtpersonalrats bzw. des örtlichen Personalrats. Sie nehmen an allen Sitzungen teil. In Angelegenheiten der Jugendlichen und Auszubildenden haben sie volles Stimmrecht, ansonsten dürfen sie in allen Angelegenheiten mitberaten. Sie können also die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden in den Dienststellen umfassend in die Arbeit der Personalvertretung einbringen und selbst Erfahrung in Personalvertretungsarbeit sammeln.
Längere Wahlperiode für Ausbildungspersonalräte (APR)
Eine weitere wichtige Forderung wurde ebenfalls umgesetzt: Die Wahlperiode für die Ausbildungspersonalräte wurde von 18 Monaten auf zwei Jahre verlängert. Diese Forderung war von Ausbildungspersonalräten der dreijährigen Ausbildungsgänge in den vergangenen Jahren wiederholt geäußert worden. Nun bleibt mehr Zeit, um als Gremium gemeinsam Erfahrung sammeln und besser zusammenwachsen zu können, mehr Zeit für gute Vertretung der Auszubildenden. Die Mitgliedschaft im Ausbildungspersonalrat endet bei den mehr als 18 Monate langen Ausbildungsverhältnissen zukünftig auch nicht mehr automatisch mit der Beendigung der Ausbildung, sondern mit dem Ablauf der Wahlperiode. Ausbildungspersonalratsmitglieder, die nach der Ausbildung als Tarifbeschäftigte oder BeamtInnen übernommen werden, können daher ihre Tätigkeit bis zur Neuwahl des Ausbildungspersonalrats weiter ausüben. Durch diese Regelung wird der Übergang von einem APR zum nächsten erleichtert, Erfahrungen und Wissen der ausscheidenden Ausbildungspersonalräte können besser an den neugewählten APR weitergegeben werden.

Ina Menzel