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Pensionen sind keine "Lasten"

Rechtmäßige Ansprüche für Beamtinnen und Beamte

Füße treten auf am Boden liegende Fotos von Beschäftigten
Mit Füßen getreten - so lautete das Motto der Protestveranstaltung der Beamtinnen und Beamten vor der Bremischen Bürgerschaft am 16.05.2013 anlässlich der Besoldungsrunde 2013

Zum allgemeinen Grundwissen aller Menschen in Deutschland gehört, dass ArbeitnehmerInnen im wohlverdienten Ruhestand eine Rente erhalten und die BeamtInnen Pensionen. Dafür zahlen die öffentlichen Arbeitgeber bei Arbeitnehmern in die gesetzliche Rentenkasse. Als Dienstherr für die Beamtinnen und Beamten hat er bedenkenlos darauf verzichtet, die Kosten der Pensionen ausreichend abzusichern. Zu jeder Zeit wurden die Pensionen aus den laufenden Haushalten finanziert. Selbst in den Jahren mit guten Staatseinnahmen wurde es versäumt, Vorsorge zu treffen.
Die Folge dieser politischen Versäumnisse sind seit vielen Jahren allgemein bekannt. Der DGB und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben seit langer Zeit auf das Problem aufmerksam gemacht. Keine Politikerin und kein Politiker, egal welcher Partei, kann jetzt so tun, als käme diese Situation überraschend. Politikerinnen und Politiker haben es wissentlich versäumt, die Kosten der Pensionen frühzeitig durch ein geeignetes System der Alterssicherung für Beamtinnen und Beamte abzusichern.
Jetzt sollen die Beamtinnen und Beamten die Suppe auslöffeln, die sie selbst nicht zu verantworten haben.
In den Reden der Verantwortlichen wird mit Begriffen wie „Pensionslasten“ versucht, die Verantwortung für die Versäumnisse den Beamtinnen und Beamten aufzubürden. Gleichzeitig wird versucht, durch irreführende Vergleiche der Alterssysteme zwischen ArbeitnehmerInnen und BeamtInnen Missgunst und Neid zu schüren. Dieses Verhalten der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker ist skandalös.

Politikerinnen und Politiker haben sich zu jeder Zeit von den „kostengünstigen Beamtenverhältnissen“ blenden lassen und eine Absicherung der Pensionen verdrängt. Erst als die Auswirkungen nicht mehr zu verschleiern waren, wurde 1998 ein System der zweckgebundenen Versorgungsrücklage eingerichtet. Diese Rücklage finanzieren die Beamtinnen und Beamten und auch die VersorgungsempfängerInnen durch eine Kürzung von 0,2 % jeder Besoldungs- und Versorgungsanpassung. In Bremen wurden zwar auch weitere Rücklagen zur Finanzierung der Pensionen gebildet, diese sind aber immer wieder von der vorzeitigen Ablösung des angesparten Vermögens bedroht.
Angesichts der inzwischen immensen Höhe der Pensionskosten wirkt diese Rücklage wie der berühmte Tropfen auf den heißen Stein.
ver.di hat schon 2010 eine Studie der Finanzökonomin Prof. Dr. Gisela Färber vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer veröffentlicht. Darin wird auf Grundlage der verfassungsmäßigen Anforderungen an die Versorgung für die Beamtinnen und Beamten mögliche Lösungen aufgezeigt. Es darf nicht sein, dass die Beamtenschaft für politische Versäumnisse der Vergangenheit in die Pflicht genommen wird. Politikerinnen und Politiker müssen dafür Sorge tragen, dass die erworbenen Ansprüche der Beamtinnen und Beamten zukunftsfähig abgesichert werden.

Burckhard Radtke