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Steuergerechtigkeit durchsetzbar?

Stellensituation im Steuerbereich vor der Bundestagswahl

Jürgen Schröder
Jürgen Schröder, Mitglied im Gesamtpersonalrat, Vorsitzender des dbb tarifunion Bremen

Aus dem im Grundgesetz verbrieften Gleichheitsgrundsatz lässt sich eine Steuergerechtigkeit für alle ableiten. Man kann das aber aus verschiedenen Sichtweisen betrachten.
Die Väter der Einkommensbesteuerung hatten bei ihrer Abfassung des Gesetzes zum Beispiel die Intention gehabt, dass der, der mehr hat, auch mehr an die Allgemeinheit bezahlen soll (Progression). Auch Veränderungen in der Besteuerung wurden in Gestalt von Steuerrichtlinien und Steuererlassen den jeweiligen Lebensverhältnissen angepasst. Ein jeder älterer Steuerbürger wird sich an seine Lohnsteuerjahresausgleiche erinnern, wo bei der Ermittlung der Werbungskosten die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte noch mit 0,36 DM pro Kilometer (ein Weg) abgerechnet worden waren und das über mehrere Jahrzehnte. Diese langjährige Rechtssicherheit ist genauso nicht mehr da, wie sich das Rad des Lebens nach Ansicht des Verfassers dieses Artikels immer schneller dreht. Viele Steuerparagrafen haben Buchstaben zur Seite gestellt bekommen, bestimmt nicht zur Erleichterung der Steuerfestsetzungen. 99 Paragrafen ohne Buchstaben sind es schon so geworden. Dazu die Rechtsprechung und nicht zu vergessen die vorgesetzten Dienstbehörden, die mit Erlassen und Verfügungen zur Steuergerechtigkeit beitragen.
Jede/r dafür zuständige Kollegin und Kollege gibt ihr/sein Bestes. Aus ihrem/seinem Blickwinkel. Und damit Synergieeffekte eintreten, hat man aus zwei Veranlagungsfinanzämtern eins gemacht. Also hat auch der Politiker etwas für die Steuergerechtigkeit getan. Kann doch jetzt der Oberneulander Steuerbürger (ehemals FA West) nicht mehr behaupten, in Hastedt (früher FA Ost) wird günstiger veranlagt (oder umgekehrt) als in oder für seinen Ortsteil. Jeder hat sein Bestes gegeben.
Wenn da nur nicht noch ein paar andere Rechtsnormen zu beachten wären: USTG, USTDV, BewG, GRSTG; GrEStG, BewR, GewSTG, GewSTR, KSTG, KStR, UmwStG, Bundeskindergeldgesetz, InvZulG, AO, ErbStG, LoStDV, LoStR, KraftStG, Rennwett- und Lotteriegesetz usw. (Liste beliebig verlängerbar).
So, wie die Gesetzesnormen immer mehr werden, sind die Stellen derer, die sie durchsetzen sollen, kontinuierlich abgebaut worden.
Und noch etwas ist daneben gegangen, nämlich in dem Moment, wo es darum geht, die Anerkennung in Euro und Cent auf die geleistete Arbeit folgen zu lassen. Wir folgen den Worten des Bürgermeisters, dass Geld nicht alles ausmacht, aber nicht auf Dauer. Wir hören auch nicht bei Dreiviertel der Erstellung eines Steuerbescheids auf, obwohl durch den kontinuierlichen Abbau des Personals die auf den einzelnen abgewälzte Bewältigung der Aufgaben das begründen könnte. Zusammenführung von Tarif mit Beamtenbesoldung, sowohl zeit- als auch inhaltsgleich, dann hätte auch der Senat sein Bestes gegeben.

Jürgen Schröder